Wir haben die Professionalität gepaart mit Menschlichkeit geschätzt und werden Ihre Firma gerne weiterempfehlen.
Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune
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Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG
... wir haben die Menschlichkeit geschätzt
Tous s'est très bien passé avec Madame Ritz
Tous s'est très bien passé avec Madame Ritz: rapidité, ponctualité, service irréprochable (visites, organisation avec architecte, démarches avec le service administratif du Canton du Valais, etc.) , interface efficace avec le vendeur et le notaire, répond très rapidement même en soirée, très sympathique, très élégante et très gentille. L'achat a été rapide, comme convenu et sans surprise grâce à son professionnalisme.
Je recommande sans hésiter Madame Ritz.
Neues Zuhause gefunden
Durch die schnelle Arbeit von Herr Daniel Agten haben wir unser neues zuhause in Ernen gefunden. Mit bestem Dank
Ihre Vermittlungsagentur kann ich in allen Belangen jederzeit bestens weiterempfehlen
Ich habe durch Ihre Agentur eine Wohnung in Ried-Brig erworben. Der Vermittler ihrerseits war Armin Agten. Mit Ihrem Verkäufer war ich zu jedem Zeitpunkt zufrieden. Er war nie aufdringlich oder hat uns zum Kauf gedrängt. Ebenfalls hat er das nötige, was von unserer Seite verlangt wurde, speditiv erledigt.
Ihre Vermittlungsagentur kann ich in allen Belangen jederzeit bestens weiterempfehlen.
Alles ging problemlos über die Bühne
Über Agten Immobilien haben wir unsere Immobilie rasch verkaufen können. Alles ging problemlos über die Bühne, wir wurden stets rasch und kompetent informiert. Wir empfehlen Agten Immobilien gerne weiter.
Besonders geschätzt habe ich die klare Kommunikation und die gute Erreichbarkeit
Ich war mit der Zusammenarbeit mit Agten Immobilien sehr zufrieden. Die Betreuung durch Gina Berther war jederzeit kompetent, unkompliziert und effizient. Besonders geschätzt habe ich die klare Kommunikation, die gute Erreichbarkeit sowie die transparente und nachvollziehbare Vorgehensweise. Ich war stets über den aktuellen Stand informiert.
Ich kann Agten Immobilien und insbesondere Gina Berther gerne weiterempfehlen.
Dank ihrer lösungsorientierten Art verlief der Verkauf reibungslos und effizient
Der Verkauf meines Hauses wurde von Frau Xenia Ritz mit grosser Sorgfalt und hohem Engagement betreut. Ich fühlte mich während des gesamten Prozesses bestens informiert und unterstützt. Dank ihrer lösungsorientierten Art verlief der Verkauf reibungslos und effizient. Ich schätzte die vertrauensvolle Zusammenarbeit und empfehle Frau Xenia Ritz uneingeschränkt weiter.
Der Umgang mit Ihnen als Verhandlungspartner war angenehm
Ich war mit der Art Ihrer Immobilienvermittlung sehr zufrieden. Sie haben sich Zeit genommen, mir (uns) die Wohnung in Bellwald zwei Mal zu zeigen. Sie sind mir auch finanziell im Angebot etwas entgegen gekommen. Auf Fragen haben Sie immer prompt geantwortet und die nötigen Informationen abgegeben. Der Umgang mit Ihnen als Verhandlungspartner war angenehm. Ich kann Ihr Immobilienbüro weiterempfehlen.
Die Kommunikation über den jeweiligen Stand war ausgezeichnet
Die für mich zuständige Immobilienvermittlerin, Frau Gina Berther , hat mich beim Verkauf meiner Wohnung ausgezeichnet begleitet. Ihre Arbeit war in jeder Hinsicht professionell, dabei sehr angenehm und freundlich. Die Kommunikation, namentlich hinsichtlich der angebotenen Leistungen, ihrer Kontakte mit InteressentInnen sowie über den jeweiligen Stand der Dinge war ausgezeichnet. Sämtliche angegebenen Zeitfenster wurden eingehalten und Frau Berther nahm sich stets die Zeit, meine Fragen zu beantworten. Ich kann Frau Berther und die Agten Immobilien AG vorbehaltlos weiterempfehlen.
Sehr zeitnahe Erledigung der Aufträge
Wir haben mit der Firma Agten Immobilien sehr gute Erfahrungen gesammelt. Kompetent und sehr zeitnahe Erledigung der Aufträge. Gerne wieder!
Klare und kompetente Kommunikation
Wir sind mit den Leistungen von Frau Dolling und Agten Immobilien sehr zufrieden. Unsere Anfragen, Anliegen und Nachrichten wurden stets umgehend und äusserst kompetent von Frau Dolling bearbeitet und beantwortet. Sämtliche Termine wurden eingehalten, konnte ein Termin nicht zur vereinbarten Zeit oder Tag durchgeführt werden, wurden wir immer ausreichend im Voraus darüber informiert. Frau Dolling war jederzeit verfügbar oder hat sich innert weniger Stunden bei uns gemeldet. Alle Leistungen waren für uns vollumfänglich nachvollziehbar und verständlich, vorallem aufgrund der klaren und kompetenten Kommunikation seitens Frau Dolling. Wir wurden von Frau Dolling jederzeit über Änderungen, Neuigkeiten und die nächsten Schritte informiert, vorallem schätzten wir ihre aktive Kommunikation sodass wir ohne Nachfragen stets auf dem aktuellen Stand der Dinge waren.
Gerne werden wir Frau Dolling und Agten Immobilien weiterempfehlen.
Ich hätte mir keine bessere Maklerin vorstellen können
Frau Dolling ausserordentlich zufrieden war. Sie hat einen ganz tollen Job gemacht, war jederzeit erreichbar, superfreundlich und sehr speditiv. Ich hätte mir keine bessere Maklerin vorstellen können, würde sie jederzeit wieder engagieren und empfehle sie gerne weiter.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?
Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.
Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?
Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:
- Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
- Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
- Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
- Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.
Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?
Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.
- Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
- Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.
Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?
Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:
- Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
- Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
- Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.
Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.
Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?
Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument sollte kein Notar die Beurkundung vornehmen. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:
- Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
- Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
- Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.