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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

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Wunschobjekt

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Besonders beeindruckt hat uns die hochwertige und moderne Präsentation

Michèle E.

In jeder Beziehung eine hervorragende Zusammenarbeit. Frau Dolling hat den Verkauf unserer Wohnung absolut professionell und blitzschnell abgewickelt. Besonders beeindruckt hat uns auch die hochwertige und moderne Präsentation des Objektes. Uneingeschränkte Weiterempfehlung. Vielen, vielen Dank! M.A.E.C.

Positiv: Ansprechbarkeit, Professionalität, Wert

 

Sie erleichterte unsere Entscheidungsfindung

Fabian V.

Frau Dolling ist auf unsere Fragen eingegangen und konnte uns ein umfassendes Bild geben. Sie hat sich bemüht eine kurzfristige Besichtigung zu ermöglichen, was uns sehr wichtig war.

Auch hat sie die Hausbesichtigung sehr kompetent gestaltet mit Hinweisen zur Wertigkeit kürzlich getätigter Investitionen, zur Umgebung und zu den unmittelbaren Nachbarn.
Sie erleichterte unsere Entscheidungsfindung und auch die Verhandlungsposition mit der Verkäuferschaft. Wir sind Frau Dolling für ihre Leistungen dankbar, denn auch nach dem Kauf war sie nie verlegen unsere verschiedenen Fragen schnell und kompetent zu beantworten.

Sehr kundenfreundlich

Daniela D.

Wir haben dank Agten Immobilien eine tolle Immobilie gefunden. Stets rasche Rückmeldung bei Fragen. Sehr kundenfreundlich.

Ich habe die offene Kommunikation sehr geschätzt

Thomas H.

Ich habe die Zusammenarbeit mit Frau Dolling sehr geschätzt insbesondere die transparente, offene Kommunikation sowie die regelmässigen Updates. Ich werde mich bei einem weiteren geeigneten Objekt gerne wieder bei Ihnen melden.

A very professional service

Thomas P. R.

A very professional service, always available to discuss project progress and fast and precise follow-up. We had decided to just work with one agency inorder to avoid confusion, and the decision to choose Agten was definitely the right one.

Zuverlässig und kompetent

Lydia W.

Herr Armin Agten ist zuverlässig und kompetent. Er ist trotz "komplizierten" Interessenten immer freundlich und professionell geblieben. Wir können Agten Immobilien AG weiterempfehlen.

Gentleman der alten Schule

Carmen I.

Ich schätze di art fa dinem pa sehr will är nu „gentleman der alten schule“ isch. Me fühlt schich ärnscht gnu und merkt dass da sehr vill härzblüet hinner dr arbeit schteckt. Är het konsequänt und fliissig di objekt de interessänte zeigt, mit erfolg.Ich wärde agten immobilien sicher witerempfähle wienes scho sit jahre mache.

Ich bin sehr zufrieden und happy

Renata G.

Ich bin sehr zufrieden und happy. Hat alles super geklappt. Die Betreuung war tiptop. Bei Fragen genügte ein Telefon. Danke dir Daniel, dass du mich nach Visp begleitet hast. Auch hier sehr gut alles organisiert. Ich werde Euch wärmstens weiterempfehlen!

Das Objekt wurde sehr schnell verkauft

Franz A.

Der Verkauf meines Ferienhauses über die Firma Agten Immobilien AG hat hervorragend und unkompliziert geklappt. Ich wurde sehr persönlich von Herr Roland Imboden betreut. Das Objekt wurde zudem sehr schnell verkauft. Alles bestens, kann ich gerne weiter empfehlen.

Zufrieden und kompetent

Käthi B.

Wir sind sehr zufrieden wie schnell und kompetent unser Chalet verkauft wurde. Herzlichen Dank an Daniel Agten wir können Agten Immobilien AG jederzeit weiter empfehlen.

Danke für deine Einfühlsamkeit und Geduld

Evang. Marienschwestern

Carola, wir möchten uns ganz herzlich für deinen Einsatz im Hinblick auf den Verkauf des kleinen Häuschens in Ausserbinn bedanken. Danke für deine Einfühlsamkeit und Geduld mit Ausdauer, wo der Verkauf nicht so schnell von Statten gehen konnte, wie man gedacht hatte. Aber am Ende wird es immer gut, wenn man lang genug warten kann. Uns ist es eine Freude, dass Frau M. sich so sehr über das Häuschen freut und findet es genau das, was sie so lange gesucht und gesehnt hatte. 

Äusserst zuvorkommend, freundliche, professionelle und flexible Abwicklung

Max S.

Agten Immobilien und Carola Dolling haben einen super Job gemacht. Äusserst zuvorkommend, freundliche, professionelle und flexible Abwicklung. Vielen Dank!

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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