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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

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Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Wir wünschen euch alles Gute. Macht weiter so!

Silvia & Kurt M.

Obwohl wir unser Zelt oberhalb Hohtenn im Wallis abgebrochen haben, bleibt uns der schöne Kanton Wallis immer erhalten. Wir hatten eine wunderbare Zeit verbringen können und es hat uns sehr gefallen. Das Wetter, die Freiheit und die vielen netten Leute. Auch die sehr angenehme Zusammenarbeit mit euch war sehr schön. Es hat alles wunderbar geklappt. Vielen lieben Dank. Wir sind der Meinung, dass wir das Ferienhaus an die richtigen Personen weitergegeben haben. Wir wünschen euch alles Gute. Macht weiter so!

Wir hatten immer eine vertrauensvolle Gesprächspartnerin

Ursula L.

Wir haben den Kontakt mit Frau Dolling sehr geschätzt. Wir wurden sehr freundlich, zuvorkommend und kompetent beim Verkauf unserer Wohnung beraten und begleitet, hatten immer eine vertrauensvolle Gesprächspartnerin. Vielen Dank dafür.

Ich war mit dem Service sehr zufrieden!

Doris M.

Ich war mit dem Service sehr zufrieden. Ich werde Sie in Zukunft weiterempfehlen. Vielen Dank für deine Dienste.

Speditive Abwicklung

Karl J.

Kompetente Beratung, professionelle und speditive Abwicklung sowie freundlicher Umgang. Ich werde Agten Immobilien AG jederzeit weiter empfehlen.

Professionelle, freundliche und unkomplizierte Unterstützung

Stephan A.

Wir sind sehr zufrieden mit dem Service von Agten Immobilien. Sie hat uns eine tolle Wohnung gefunden, sie hat uns jederzeit sehr professionell, freundlich und unkompliziert unterstützt. Nochmals vielen herzlichen Dank !!

Toller Rundum-Service

Jacqueline G.

Ich erzähle sowieso jedem, der in Frage kommt, persönlich und gerne von Ihrem tollen Rundumservice! Nochmals danke für alles und ich komme bei erneutem Bedarf sehr gerne wieder auf Sie zurück.

Eine ganz besondere Erfahrung - fachlich wie menschlich!!

Annika K.

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss habe ich mich jederzeit bestens aufgehoben gefühlt. Xenia ist unglaublich engagiert, professionell, zuverlässig und dabei immer herzlich und persönlich.

Was mir besonders in Erinnerung bleiben wird, ist, dass es sich nie einfach nur nach einer geschäftlichen Abwicklung angefühlt hat. Sie hat sich wirklich Zeit genommen, zugehört, mitgedacht und mich mit viel Feingefühl durch einen für mich sehr wichtigen und emotionalen Prozess begleitet.
Man merkt, dass sie ihre Kunden nicht einfach als „Aufträge“ sieht!

Ich bin unglaublich dankbar, dass ich gerade Xenia an meiner Seite hatte und kann sie sowohl fachlich als auch menschlich von Herzen weiterempfehlen.

Eine Maklerin, die man nicht nur wegen ihrer Professionalität schätzt, sondern die man auch als Mensch sehr gerne kennenlernt.

Wir werden Agten Immobilien jederzeit empfehlen

Johann und Beatrice B.

Wir waren mit den Leistungen von Xenia Ritz sehr zufrieden. Sie hat jeweils umgehend auf unsere Fragen geantwortet und war gut verfügbar. Wir würden Agten Immobilien jederzeit empfehlen - haben das auch schon gemacht.

Ich hätte mir keine bessere Maklerin vorstellen können

Antje P.

Frau Dolling ausserordentlich zufrieden war. Sie hat einen ganz tollen Job gemacht, war jederzeit erreichbar, superfreundlich und sehr speditiv. Ich hätte mir keine bessere Maklerin vorstellen können, würde sie jederzeit wieder engagieren und empfehle sie gerne weiter.

Äusserst zuvorkommend, freundliche, professionelle und flexible Abwicklung

Max S.

Agten Immobilien und Carola Dolling haben einen super Job gemacht. Äusserst zuvorkommend, freundliche, professionelle und flexible Abwicklung. Vielen Dank!

Perfekter Partner beim Kauf oder Verkauf von Immobilien

Paul S.

Sehr kompetent und professionell, kurz Agten-Imobilien ist der perfekte Partner beim Kauf oder Verkauf von Immobilien.

Meine Erwartungen wurden weit übertroffen

Marco H.

Dies war meine dritte Erfahrung mit einem Makler, in diesem Fall einer Maklerin. Meine Erwartungen waren nicht hoch. Frau Dolling von Agten Immobilien hat meine Erwartungen weit übertroffen, sie war sehr engagiert, immer freundlich und hat auf Fragen oder Bemerkungen sehr schnell reagiert.
Auch nach einer Absage von einer festen Kaufzusage hat Frau Dolling wieder mit vollem Elan die Aufgabe aufgenommen. Eine neue Käuferin wurde dann schnell gefunden.
Fazit: Sehr professionell, ich bin sehr zufrieden.

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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