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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

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Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Professioneller Informationsfluss

Erwin S.

Wir waren mit der Verkaufsabwicklung sehr zufrieden. Sowohl die Abwicklung des Verkaufs wie auch der Informationsfluss waren sehr professionell und gut. Wir werden sie auch weiter empfehlen.

Sehr empfehlenswerte Leistungen

Sibylle W.

Die Kontaktnahme mit der Agten Immobilien AG gestaltete sich als sehr freundlich. Unser Anliegen beim ersten Zusammentreffen wurde effizient und transparent behandelt.
Bereitschaft und Einsatz der zuständigen Maklerin wirkten positiv, ihre Beratung routiniert. Die Bearbeitung der Verkaufs-Ausschreibung ging zügig und zuverlässig vonstatten.

Besten Dank für die empfehlenswerten Leistungen!

Wir sind sehr zufrieden

Jacqueline H.

Wir sind sehr zufrieden mit dem Service von Frau Xenia Ritz & Agten Immobilien. Der Verkauf unserer Immobilie wurde schnell und unkompliziert abgewickelt. Nochmals vielen herzlichen Dank

Frau Berther hat uns unseren Traum erfüllt

Andi W.

Agten Immobilien können wir nur weiterempfehlen. Frau Berther war sehr zuvorkommend, unkompliziert, freundlich, spontan und hat uns so unseren Traum erfüllt. Ohne sie wäre dieser nicht so schnell in Erfüllung gegangen. Vielen, vielen Dank!

Les explications préalables, au téléphone, se sont avérées exactes

Georges D.

Je fais suite à notre entretien téléphonique et vous confirme que je suis très satisfait des prestations de Madame Carola Dolling. J'ai obtenu rapidement un rendez-vous pour la visite, un samedi. Les explications préalables, au téléphone, se sont avérées exactes lors de la visite qui s'est soldée par un achat immédiat sans négociation du prix. Madame Dolling était très ponctuelle pour le rendez-vous et assistée d'une personne qui a assuré la traduction en langue française. Je recommanderai votre collaboratrice à tous ceux qui me demanderaient des renseignements à son sujet.

Äusserst kompetent und zuvorkommend bedient

Patricia G.

Sehr empfehlenswert! Wir wurden äusserst kompetent und zuvorkommend bedient. Besser hätten wir es nicht haben können. Ein grosser Dank für die tolle Arbeit!

Kompetente Beratung

Fux S.

Kompetente Beratung, freundlicher Kontakt. Ich kann Herr Imboden, Agten Immobilien sehr empfehlen.

Danke nochmal

Freundliche, unkomplizierte Bearbeitung

Stefan W.

Freundliche, unkomplizierte Bearbeitung des Auftrages. Gerne wieder!

5 Sterne und ein Ausgezeichnet

Erhard S.

Also, Sie bekommen von mir 5 Sterne und ein "Ausgezeichnet" für Umgang mit dem Kunden. Ich habe mich zu jederzeit gut aufgehoben gefühlt und bin rundum zufrieden.

Höchst effiziente und gute Zusammenarbeit

Marilène J.

Wirklich erstaunlich mit welcher Kompetenz und Tatkraft Sie in gerade mal 3 Wochen unsere Immobilie an Käufer vermittelt haben, die auch super zum Chalet passen. Ebenso der erzielte Preis war für alle Parteien akzeptabel und fair...

Nochmals vielen Dank für die kurze aber höchst effiziente und gute Zusammenarbeit... Wir werden Sie jederzeit weiterempfehlen!

Sie hat mir zu genau der Immobilie verholfen, die ich mir gewünscht habe

Dimitry D.

Mit dem Service von Carola Dolling rund um den Erwerb meiner Wohnung war ich vollauf zufrieden.

Durch ihre Erfahrung hat sie mich kompetent und freundlich beraten und stand jederzeit für Rückfragen zur Verfügung. Frau Dolling zeigte vollen Einsatz, den Kauf und die Leistungen so transparent wie möglich zu vermitteln und hat mir so zu genau der Immobilie verholfen, die ich mir gewünscht habe.

Ich würde sie und Agten Immobilien jederzeit weiterempfehlen und freue mich auf weiter mögliche Geschäfte mit Ihnen!

Unkompliziert und sehr fair

Markus A.

Die Zusammenarbeit mit Armin Agten war hervorragend, unkompliziert und sehr fair. Ich wünsche Agten Immobilien weiterhin viel Erfolg.

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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