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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

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Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Dank ihrer lösungsorientierten Art verlief der Verkauf reibungslos und effizient

German und Susanne B.

Der Verkauf meines Hauses wurde von Frau Xenia Ritz mit grosser Sorgfalt und hohem Engagement betreut. Ich fühlte mich während des gesamten Prozesses bestens informiert und unterstützt. Dank ihrer lösungsorientierten Art verlief der Verkauf reibungslos und effizient. Ich schätzte die vertrauensvolle Zusammenarbeit und empfehle Frau Xenia Ritz uneingeschränkt weiter.

Wir werden die Firma Agten jederzeit sehr empfehlen

Alfons W.

Wir waren mit der Beratung sowie der Betreuung von Frau Berther sehr zufrieden. Es hat alles reibungslos funktioniert und würden jederzeit die Agten Immobilien sehr empfehlen.
Besten Dank für Ihr tolles Engagement!

Wir loben insbesondere die kompetente und sehr angenehme Handhabung aller Belange

Jessica T.

Wir loben insbesondere die kompetente und sehr angenehme Handhabung aller Belange, welche Frau Carola Dolling an den Tag gelegt hat. Danke für die rasche, professionelle und ausführliche Abwicklung, für die Verfügbarkeit und Feinfühligkeit gegenüber dem Verkäufer...

Kenntnisreiche Beratung sowie speditive und unkomplizierte Abwicklung

Jürg N.

Kompetente, kenntnisreiche Beratung, speditive und unkomplizierte Abwicklung, man merkt, dass Armin Agten seit Jahren mit dem Immobilienmarkt Oberwallis vertraut ist. Ich würde ihn jederzeit weiterempfehlen oder auch selber wieder in Anspruch nehmen.

Die Abwicklung des Verkaufes erfolgte kompetent und effizient

Michael B.

Wir waren mit Gina Berther sehr zufrieden. Die Abwicklung des Verkaufes erfolgte kompetent und effizient und wir fühlten uns durch die professionelle Betreuung durch Gina während des Verkaufsprozesses gut aufgehoben. Die Kommunikation war einfach und Fragen und Anliegen wurden zeitnah beantwortet.

Superschnelle Abwicklung des Immobilienkaufes

Peter F.

Superschnelle Abwicklung des Immobilienkaufes. Stets schnelle und kompetente Antworten von Frau Dolling erhalten. Kann ich nur empfehlen.

Es bestand von Anfang an eine gute und herzliche Atmosphäre und Harmonie

Horst S.

Wir konnten über die Agten Immobilien AG eine Wohnung im Goms erwerben. Mit Frau Carola Dolling als Vermittlerin zwischen der Verkäuferschaft und uns, bestand von Anfang eine gute und herzliche Atmosphäre und Harmonie. Durch ihre kompetente Beratung, sei es bei der Besichtigung wie auch Telefonisch, konnte Sie unsere Fragen stets zu unserer Zufriedenheit beantworten.

Wir können die Agten Immobilien AG nur weiterempfehlen!

Super Service

Jürg A.

Die Agten Immoblien AG hat einen super Service geboten. Die Abwicklung und Beratung war äusserst professionell! Wir können die Dienstleistungen der Herren Agten nur wärmstens empfehlen.

Das Wohl des Kunden steht im Vordergrund

Thomas J.

Wer einen kompetenten, zuverlässigen und erfahrenen Mann sucht, ist bei Armin an der richtigen Stelle! Jederzeit auf Achse, das Wohl des Kunden steht im Vordergrund und nicht der Profit!
Bravo, weiter so!

Der Umgang mit Ihnen als Verhandlungspartner war angenehm

Herbert S.

Ich war mit der Art Ihrer Immobilienvermittlung sehr zufrieden. Sie haben sich Zeit genommen, mir (uns) die Wohnung in Bellwald zwei Mal zu zeigen. Sie sind mir auch finanziell im Angebot etwas entgegen gekommen. Auf Fragen haben Sie immer prompt geantwortet und die nötigen Informationen abgegeben. Der Umgang mit Ihnen als Verhandlungspartner war angenehm. Ich kann Ihr Immobilienbüro weiterempfehlen.

Informations précises et une grande disponibilité

Marion O.

Très professionnel et compétent, Agten Immobilien nous a mis en confiance grâce à des informations précises et une grande disponibilité. Nous avons trouvé ce que nous cherchions parmis des annonces variées et avons pu faire notre premier achat avec toutes les informations en main. A recommander!

Very serious company!

Luca C.

Excellent service!

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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