Dank der Flexibilität von Carola Dolling konnten wir während eines verlängerten Wochenendes im Goms spontan eine Ferienwohnung besichtigen. Die Abwicklung des Kaufs war unkompliziert. Frau Dolling hat uns dabei kompetent, freundlich und geduldig begleitet.
Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune
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Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG
Die Abwicklung des Kaufs war sehr unkompliziert
Sehr fair, kompetent, ehrlich und unkompliziert bedient
Im Frühjahr habe ich eine heimelige Wohnung, vermittelt durch Agten Immobilien gekauft. Trotz des Feiertages hat uns Herr Agten empfangen und 4 zuvor ausgesuchte Wohnungen gezeigt. In toller Atmosphäre hat uns Herr Agten die Details zu allen Wohnungen aufgezeigt. 5 Sterne sind für seine Firma absolut verdient. Wir werden Agten-Immobilien jederzeit wärmstens weiterempfehlen.
DIE Agentur zum Kauf oder Verkauf im Wallis
Die Agentur zum Kauf oder Verkauf im Wallis! Es lässt sich sicher eine geeignete Gegenpartei finden durch Agten.
Die Info über den jeweiligen Stand stimmte für uns absolut
Dank Ihrer sehr guten und unkomplizierten Arbeit konnte der Verkauf unserer Wohnung eigentlich in kurzer Zeit gemacht werden. Die Details mit Foto und den Beschrieben auf Ihrem Portal waren sehr gut. Ebenfalls auch die Info über den jeweiligen Stand stimmte für uns absolut. Zusammenfassend sind wir mit der Arbeit der Agten Immobilien AG (Herr Daniel Agten) sehr zufrieden. Ich kann hier sogar sagen, dass wir Ihre Firma schon weiterempfohlen haben an unsern Schwager I. Armin der unseres Wissens schon mit Ihnen in Kontakt getreten ist.
Mit den besten Grüssen
Was versprochen wurde, wurde voll und ganz eingehalten
Xenia Ritz hat während dem ganzen Kauf-Prozess - vom ersten Kontakt bis zur Kaufvertrags-Unterzeichnung der Wohnung beim Notar und sogar danach - einen super Job gemacht: immer auf allen Kanälen erreichbar und sofort reagiert; alle erforderlichen Informationen über das Objekt sehr schnell und vollständig beschafft, was nicht einfach war, weil die Verkäuferschaft (Erbengemeinschaft) keinen diekten Kontakt mit der Käuferschaft haben wollte; stets sehr freundlich, zuvorkommend und positiv eingestellt; was versprochen wurde, wurde voll und ganz eingehalten.
Wir empfehlen Xenia Ritz vorbehaltlos weiter. Sollten wir wieder mal ein Objekt im Verkaufsgebiet von Agten Immobilien kaufen oder auch verkaufen, so würden wir garantiert auf ihre Dienste zurückgreifen.
Nochmals Merci, Xenia.
Ihre Vermittlungsagentur kann ich in allen Belangen jederzeit bestens weiterempfehlen
Ich habe durch Ihre Agentur eine Wohnung in Ried-Brig erworben. Der Vermittler ihrerseits war Armin Agten. Mit Ihrem Verkäufer war ich zu jedem Zeitpunkt zufrieden. Er war nie aufdringlich oder hat uns zum Kauf gedrängt. Ebenfalls hat er das nötige, was von unserer Seite verlangt wurde, speditiv erledigt.
Ihre Vermittlungsagentur kann ich in allen Belangen jederzeit bestens weiterempfehlen.
Besonders beeindruckt hat uns die hochwertige und moderne Präsentation
In jeder Beziehung eine hervorragende Zusammenarbeit. Frau Dolling hat den Verkauf unserer Wohnung absolut professionell und blitzschnell abgewickelt. Besonders beeindruckt hat uns auch die hochwertige und moderne Präsentation des Objektes. Uneingeschränkte Weiterempfehlung. Vielen, vielen Dank! M.A.E.C.
Positiv: Ansprechbarkeit, Professionalität, Wert
Armin liebt sein Beruf und lebt dies auch gegenüber dem Kunden
Sehr professionelle, sachliche und gute Beratung. Armin liebt sein Beruf und lebt dies auch gegenüber dem Kunden. Besten Dank für die Unterstützung und rasche Abwicklung des Geschäftes
Der Verkauf wurde unkompliziert, schnell und seriös abgewickelt
Der Verkauf unserer Liegenschaft wurde durch die Agten Immobilien AG, mit Frau Dolling als Vermittlerin, unkompliziert, schnell und seriös abgewickelt. Die angestrebte Verkaufspreis konnte erzielt werden. Bei einem beabsichtigten Verkauf einer Liegenschaft kann ich die Agten Immobilien AG nur weiterempfehlen.
Unsere Erfahrungen waren sehr positiv
Unsere Erfahrungen mit Agten Immobilien waren sehr positiv. Carola Dolling war sehr hilfsbereit, pünktlich und sehr kommunikativ. Auch bei angrenzenden Themen wie Küche, Fenster etc. stand sie uns mit Rat und Tat zur Seite. Obwohl Agten Immobilien vom Verkäufer beauftragt wurde, hatten wir stets das Gefühl, dass unsere Interessen als Käufer wahrgenommen wurden. Sehr zu empfehlen, Vielen Dank!
Die Fachkompetenz, die Marktkenntnis sowie das persönliche Engagement war sehr professionell
Die Kommunikation war hervorragend mit Frau Berther, sehr kompetent und zuvorkommend, während des ganzen Prozess. Wir wurden durch Gina immer transparent informiert bei jedem Schritt.
Die Fachkompetenz und Marktkenntnis sowie das persönliche Engagement von Gina Berther, war sehr professionell..herzlichen Dank!!
Wir hatten bei Gina von Anfang an Vertrauen. Ich kann die Agten Immobilien AG nur von Herzen weiterempfehlen!! Herzlichen Dank für die hervorragend Arbeit.
Äusserst zuvorkommend, freundliche, professionelle und flexible Abwicklung
Agten Immobilien und Carola Dolling haben einen super Job gemacht. Äusserst zuvorkommend, freundliche, professionelle und flexible Abwicklung. Vielen Dank!
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?
Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.
Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?
Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:
- Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
- Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
- Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
- Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.
Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?
Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.
- Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
- Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.
Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?
Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:
- Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
- Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
- Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.
Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.
Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?
Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument sollte kein Notar die Beurkundung vornehmen. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:
- Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
- Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
- Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.