SuchenZurücksetzen
Mehr Filter Filter anzeigen Filter schliessen

Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

Wir haben derzeit keine Angebote, welche auf Ihre Suchkriterien zutreffen.
Versuchen Sie es erneut, oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie auf der Suche nach einer bestimmten Immobilie sind.

Wunschobjekt

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Sie hat mir zu genau der Immobilie verholfen, die ich mir gewünscht habe

Dimitry D.

Mit dem Service von Carola Dolling rund um den Erwerb meiner Wohnung war ich vollauf zufrieden.

Durch ihre Erfahrung hat sie mich kompetent und freundlich beraten und stand jederzeit für Rückfragen zur Verfügung. Frau Dolling zeigte vollen Einsatz, den Kauf und die Leistungen so transparent wie möglich zu vermitteln und hat mir so zu genau der Immobilie verholfen, die ich mir gewünscht habe.

Ich würde sie und Agten Immobilien jederzeit weiterempfehlen und freue mich auf weiter mögliche Geschäfte mit Ihnen!

Kompetent, zuverlässig und engagiert

Simone & Yann S.

Mit den Dienstleistungen der Agten Immobilien AG rund um Daniel Agten waren wir sehr zufrieden. Er ist kompetent, zuverlässig und engagiert und hat uns beim Hausverkauf stets professionell beraten. Sehr gerne empfehlen wir die Agten Immobilien AG weiter.

Uneingeschränkt weiterzuempfehlen

Fanny B.

Mit der Vermittlung eines Maiensäss über Agten Immobilien war ich sehr zufrieden. Von der Suche über Besichtigung bis hin zum Kaufabschluss - der Prozess und Informationsfluss war transparent, professionell und freundlich. Mein Ansprechpartner, Herr Imboden, stets zuvorkommend. Uneingeschränkt weiterzuempfehlen.

Dès le tout premier appel téléphonique, un climat de confiance s’est instauré.

Andreï T.

Nous sommes très satisfaits de notre collaboration avec votre agence et, en particulier, avec Mme Gina Berther.

Dès le tout premier appel téléphonique, un climat de confiance s’est instauré. Les informations et la documentation concernant le bien immobilier nous ont été fournies de manière exhaustive et en temps opportun. Les visites de l’appartement ont été organisées rapidement et dans les meilleures conditions possibles.

Nous n'hésiterions pas à recommander votre agence et votre conseillère, Mme Gina Berther, à nos amis et connaissances.

Wir sind sehr zufrieden

Jacqueline H.

Wir sind sehr zufrieden mit dem Service von Frau Xenia Ritz & Agten Immobilien. Der Verkauf unserer Immobilie wurde schnell und unkompliziert abgewickelt. Nochmals vielen herzlichen Dank

Ich bin sehr zufrieden und happy

Renata G.

Ich bin sehr zufrieden und happy. Hat alles super geklappt. Die Betreuung war tiptop. Bei Fragen genügte ein Telefon. Danke dir Daniel, dass du mich nach Visp begleitet hast. Auch hier sehr gut alles organisiert. Ich werde Euch wärmstens weiterempfehlen!

Hohe Einsatzbereitschaft

Stephan H.

Hohe Einsatzbereitschaft. Vollständige und korrekte Beschreibung des Objekts. Speditives Handeln. Alles Notwendige erledigt. Zum Weiterempfehlen.

Professionalität

Carolina G.

Daniel Agten hat uns sehr professionell, zuverlässig, schnell und kompetent zu unserem Traummaiensäss verholfen.
Gerne empfehlen wir Agten Immobilien weiter!

Einsatz, Verhalten und Freundlichkeit wird nicht nur versprochen sondern gelebt!

Andreas W.

Vielen Dank an Xenia Ritz und Familie Agten, für das Vertrauen und die Professionelle Zusammenarbeit. Leistung und die Einhaltung der Termine sind sehr gut. Die Bereitschaft und Einsatz von Frau Ritz und Herr Armin Agten sind Hervorragend. Einsatz, Verhalten und Freundlichkeit wird nicht nur versprochen sondern Gelebt. Man fühlt sich wohl und wird auch Professionell unterstützt von A bis Z. Nachvollziehbarkeit der angebotenen Leistungen stimmen. Vielen Dank, dass wir unser Traum gefunden und erfüllen konnten. Wir werden unser Eigenheim schätzen, sowie das Team Agten Immobilien und auch Weiterempfehlen

Wir sind sehr froh um den Hausverkauf

David & Christina M.

Schon lange wollten wir uns bei Gina B. für die tolle Arbeit bedanken. Wir sind sehr froh um den Hausverkauf. Es war keine leichte Aufgabe mit dem Zusatzstall und wir schätzen Ihren Einsatz und Ihre Vermittlung sehr.

Eine ganz besondere Erfahrung - fachlich wie menschlich!!

Annika K.

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss habe ich mich jederzeit bestens aufgehoben gefühlt. Xenia ist unglaublich engagiert, professionell, zuverlässig und dabei immer herzlich und persönlich.

Was mir besonders in Erinnerung bleiben wird, ist, dass es sich nie einfach nur nach einer geschäftlichen Abwicklung angefühlt hat. Sie hat sich wirklich Zeit genommen, zugehört, mitgedacht und mich mit viel Feingefühl durch einen für mich sehr wichtigen und emotionalen Prozess begleitet.
Man merkt, dass sie ihre Kunden nicht einfach als „Aufträge“ sieht!

Ich bin unglaublich dankbar, dass ich gerade Xenia an meiner Seite hatte und kann sie sowohl fachlich als auch menschlich von Herzen weiterempfehlen.

Eine Maklerin, die man nicht nur wegen ihrer Professionalität schätzt, sondern die man auch als Mensch sehr gerne kennenlernt.

... wir haben die Menschlichkeit geschätzt

Caroline und Roland B.

Wir haben die Professionalität gepaart mit Menschlichkeit geschätzt und werden Ihre Firma gerne weiterempfehlen.

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Listen Ansicht
Karten Ansicht