Wir haben Agten Immobilien beauftragt eine Wohnung in Ried-Brig zu verkaufen. Schon der erste Kontakt war sehr freundlich und Vertrauenswürdig. Bereits nach einer Woche wurde mir ein Vorschlage unterbreitet um die Wohnung auszuschreiben. Die ganze Organisation mit dem Verkäufer (Besichtigung, Termin mit dem Notar) wurde durch Agten Immobilien organisiert und hat ebenfalls hervorragend geklappt. Ich kann Agten Immobilien sehr weiterempfehlen. Besten Dank nochmals an das gesamte Team.
Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune
Wir haben derzeit keine Angebote, welche auf Ihre Suchkriterien zutreffen.
Versuchen Sie es erneut, oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie auf der Suche nach einer bestimmten Immobilie sind.
Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG
Die gesamte Organisation hat hervorragend geklappt
Wir fühlten uns stehts gut beraten und sind sehr zufrieden
Die Zusammenarbeit mit Frau Carola Dolling beim Erwerb einer Liegenschaft im Wallis war sehr freundlich, offen und professionel. Sie hat transparent, schnell und zuverlässig kommuniziert und die Abwicklung hat gut funktioniert. Wir fühlten uns stehts gut beraten und sind sehr zufrieden.
Die Firma Agten Immobilien ist ein sehr professioneller, regionaler Partner bei Immobiliengeschäften im Wallis.
Tiptop geklappt
Tiptop geklappt, Verkauf einer Ferienwohnung in Blatten bei Naters. Schnelle und profesionelle Bebilderung und Webaufschaltung - am gleichen Tag des Anrufes.
Ich bin mit den Dienstleistungen sehr zufrieden
Ich bin mit den Dienstleistungen von Herrn Daniel Agten wie auch der Firma Agten Immbolien AG sehr zufrieden. Ich wurde immer sehr schnell und auch professionell über den Stand der Dinge informiert und auch die administrative Abwicklung lief reibungslos über die Bühne. Bei Fragen und/oder Auskünften konnte ich mich jederzeit an Herr Daniel Agten wenden. Sofern Herr Daniel Agten gerade nicht erreichbar war, wurde immer umgehend zurück gerufen.
Ich kann Herr Daniel Agten wie auch die Firma Agten Immboilien jederzeit weiter empfehlen. Ich wünsche Herr Daniel Agten und seinem Team weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
Zufriedenheit von A bis Z
Wir waren äusserst zufrienden von A-Z
Besonders beeindruckt hat uns die hochwertige und moderne Präsentation
In jeder Beziehung eine hervorragende Zusammenarbeit. Frau Dolling hat den Verkauf unserer Wohnung absolut professionell und blitzschnell abgewickelt. Besonders beeindruckt hat uns auch die hochwertige und moderne Präsentation des Objektes. Uneingeschränkte Weiterempfehlung. Vielen, vielen Dank! M.A.E.C.
Positiv: Ansprechbarkeit, Professionalität, Wert
Hautement recommandé
Excellente expérience de courtage: réactif, précis, fiable, sympathique. Hautement recommandé!
Sehr zufrieden mit den Leistungen
Sehr zufrieden mit den Leistungen von Marco Williner bei der Agten Immobilien AG. Er war immer hilfsbereit und professionell und tat alles, um sicherzustellen, dass unsere Bedürfnisse erfüllt wurden. Ich würde ihn auf jeden Fall empfehlen.
Rares sont les agences qui prennent autant de temps
Je tiens à vous dire que nous sommes extrêmement reconnaissant pour votre aide dans l'acquisition de l'appartement à Saas-Almagell. Votre équipe a fait un excellent travail tout au long du processus: premiers contacts (par mail), rendez-vous sur place, les nombreuses réponses reçues à mes questions (concernant l'appartement et les questions administratives en lien avec la commune de Saas-Almagell) jusqu'à la signature du compromis de vente (et même après cet événement!). Rares sont les agences qui prennent autant de temps pour aider la personne à acquérir un bien en toute connaissance. Je ne peux que recommander le travail assumé par l'équipe qui m'a accompagné entre septembre et décembre 2024!
Ein grosses DANKE
Ich bedanke mich recht herzlich bei Marco Williner für alles was Sie getan haben für mich. Durch Ihre sehr nette Art hat es sicher dazu beigetragen das die Wohnung so schnell verkauft wurde.
Ein grosses schönes DANKE!!!
Professioneller Informationsfluss
Wir waren mit der Verkaufsabwicklung sehr zufrieden. Sowohl die Abwicklung des Verkaufs wie auch der Informationsfluss waren sehr professionell und gut. Wir werden sie auch weiter empfehlen.
Wir waren rundum in guten Händen
Wir waren von A - Z sehr zufrieden und rundum in guten Händen. Es ging alles relativ zügig, aber wir waren stets gut informiert und wussten über alle nächsten Schritte klar Bescheid. Ein grosses Kompliment an Gina Berther und Agten Immobilien. Dank und mit euch ist ein riesiger Traum in Erfüllung gegangen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?
Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.
Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?
Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:
- Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
- Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
- Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
- Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.
Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?
Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.
- Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
- Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.
Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?
Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:
- Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
- Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
- Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.
Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.
Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?
Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:
- Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
- Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
- Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.