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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

Es wurden 106 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Neu
Anzahl Bilder26
  • Selkingen-Goms
  • Goms

Traditionelles Walliserhaus mit Charme und Potenzial

Haus / Chalet
Preis
529'000
Fläche
215 m² Gesamtfläche
Neu
Anzahl Bilder28
  • Bürchen
  • Visp und Umgebung

Einzigartiges Chalet-Bijou mit modernem Alpen-Chic

Haus / Chalet
Preis
789'000
Fläche
130 m² Wohnfläche99 m² Gesamtfläche
Zimmer
3 ½ Räume
Neu
Anzahl Bilder35
  • Fiescheralp
  • Aletschgebiet

Ski-in-Ski-out mit Traumpanorama und eigener Sauna

Haus / Chalet
Preis
989'000
Fläche
120 m² Wohnfläche483 m² Gesamtfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Anzahl Bilder25
  • Naters
  • Brig/Glis/Naters

Attraktive W7-Parzelle mit Einfamilienhaus

Haus / Chalet
Preis
1'199'000
Fläche
144 m² Wohnfläche744 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder7
  • Naters
  • Brig/Glis/Naters

Gesuchtes Bauland über dem Rhonetal in Naters

Bauland
Preis
1'350'000
Fläche
2203 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder21
  • Visp
  • Visp und Umgebung

Lebensqualität & Lage - Gepflegte Wohnung in Visp

Wohnung
Preis
470'000
Fläche
100 m² Wohnfläche
Zimmer
4 ½ Räume
Anzahl Bilder26
  • Brig-Glis
  • Brig/Glis/Naters

Grosszügige Parzelle in der Wohnzone W4 in Brig

Haus / Chalet
Preis
1'198'000
Fläche
150 m² Wohnfläche809 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder21
  • Blatten bei Naters
  • Aletschgebiet

Authentisches Bergidyll mit Potenzial bei der Belalp

Wohnung
Preis
149'000
Fläche
45 m² Wohnfläche
Zimmer
2 Räume
Anzahl Bilder21
  • Münster
  • Goms

Walliser Charme & Bergpanorama – Ferienwohnung in Münster

Wohnung
Reserviert
Anzahl Bilder15
  • Naters
  • Brig/Glis/Naters

Bella Vista – Exklusive Aussichtslage oberhalb von Naters

Bauland
Preis
629'000
Fläche
132 m² Wohnfläche2293 m² Gesamtfläche
Zimmer
8 Räume

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Einsatz, Verhalten und Freundlichkeit wird nicht nur versprochen sondern gelebt!

Andreas W.

Vielen Dank an Xenia Ritz und Familie Agten, für das Vertrauen und die Professionelle Zusammenarbeit. Leistung und die Einhaltung der Termine sind sehr gut. Die Bereitschaft und Einsatz von Frau Ritz und Herr Armin Agten sind Hervorragend. Einsatz, Verhalten und Freundlichkeit wird nicht nur versprochen sondern Gelebt. Man fühlt sich wohl und wird auch Professionell unterstützt von A bis Z. Nachvollziehbarkeit der angebotenen Leistungen stimmen. Vielen Dank, dass wir unser Traum gefunden und erfüllen konnten. Wir werden unser Eigenheim schätzen, sowie das Team Agten Immobilien und auch Weiterempfehlen

Wir sind mit der Freundlichkeit, Professionalität und Qualität sehr zufrieden

Dorothea S.

Wir sind sehr zufrieden mit der Freundlichkeit, Professionalität und Qualität von Herrn Daniel Agten, die wir erfahren durften beim Verkauf unserer Wohnung im Goms.

Agten Immobilien AG ist für mich der Begriff in Sachen Immobilien im Oberwallis.

Alphons E.

Ich wünsche der Firma weiterhin gutes Gedeihen und viel Erfolg.

Für beide Seiten vermittelnd, beratend, helfend

Melanie J.

Zwei Objekte wurden bereits vermittelt. Alles ging sehr speditiv. Er war für beide Seiten vermittelnd, beratend, helfend. Ich freue mich auf weitere Zusammenarbeit und danke herzlich für die ehrliche, kollegiale Unterstützung.

Ein grosses DANKE

Dorothea A.

Ich bedanke mich recht herzlich bei Marco Williner für alles was Sie getan haben für mich. Durch Ihre sehr nette Art hat es sicher dazu beigetragen das die Wohnung so schnell verkauft wurde.

Ein grosses schönes DANKE!!!

Ich hätte mir keine bessere Maklerin vorstellen können

Antje P.

Frau Dolling ausserordentlich zufrieden war. Sie hat einen ganz tollen Job gemacht, war jederzeit erreichbar, superfreundlich und sehr speditiv. Ich hätte mir keine bessere Maklerin vorstellen können, würde sie jederzeit wieder engagieren und empfehle sie gerne weiter.

Man wünschte sich fast, man würde immer wieder Immobilien kaufen

Philipp M.

Marco Williner und Agten Immobilien sind die Allerbesten. Freundlich, sehr kompetent, immer hilfreich. Man wünschte sich fast, man würde immer wieder Immobilien kaufen. Wir haben unseren Traum, dank der guten Begleitung von Marco, verwirklicht.

Fast, professional and very personal touch

Pasi P.

I only can recommned Agten Immobilien. Fast, professional and very personnal touch.

Wir loben insbesondere die kompetente und sehr angenehme Handhabung aller Belange

Jessica T.

Wir loben insbesondere die kompetente und sehr angenehme Handhabung aller Belange, welche Frau Carola Dolling an den Tag gelegt hat. Danke für die rasche, professionelle und ausführliche Abwicklung, für die Verfügbarkeit und Feinfühligkeit gegenüber dem Verkäufer...

Faire finanzielle Bedingungen

Peter H.

Freundliche und kompetente Betreuung und faire finanzielle Bedingungen.

Die Kommunikation über den jeweiligen Stand war ausgezeichnet

Eveline C.

Die für mich zuständige Immobilienvermittlerin, Frau Gina Berther , hat mich beim Verkauf meiner Wohnung ausgezeichnet begleitet. Ihre Arbeit war in jeder Hinsicht professionell, dabei sehr angenehm und freundlich. Die Kommunikation, namentlich hinsichtlich der angebotenen Leistungen, ihrer Kontakte mit InteressentInnen sowie über den jeweiligen Stand der Dinge war ausgezeichnet. Sämtliche angegebenen Zeitfenster wurden eingehalten und Frau Berther nahm sich stets die Zeit, meine Fragen zu beantworten. Ich kann Frau Berther und die Agten Immobilien AG vorbehaltlos weiterempfehlen.

Professionelle Abwicklung

Andreas A.

Sehr kundenorientierte Dienstleistung, viel Flexibilität und professionelle Abwicklung. Herzlichen Dank!

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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