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Alle Immobilien in Ergisch | Agten Immobilien

Es wurden 2 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Anzahl Bilder18
  • Ergisch
  • Gampel-Steg und Umgebung

Haushälfte an abgeschiedenen Ort mit viel Umschwung

Maiensäss / Alphütte
Preis
135'000
Fläche
61 m² Wohnfläche7276 m² Gesamtfläche
Zimmer
3 Räume
Anzahl Bilder23
  • Ergisch
  • Visp und Umgebung

Hexenhäuschen inmitten einer Lärchenlichtung

Maiensäss / Alphütte
Preis
149'000
Fläche
22 m² Wohnfläche4165 m² Gesamtfläche
Zimmer
1 Räume

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Ich habe die offene Kommunikation sehr geschätzt

Thomas H.

Ich habe die Zusammenarbeit mit Frau Dolling sehr geschätzt insbesondere die transparente, offene Kommunikation sowie die regelmässigen Updates. Ich werde mich bei einem weiteren geeigneten Objekt gerne wieder bei Ihnen melden.

Unsere Erfahrungen waren sehr positiv

Erik-Jan V. D.

Unsere Erfahrungen mit Agten Immobilien waren sehr positiv. Carola Dolling war sehr hilfsbereit, pünktlich und sehr kommunikativ. Auch bei angrenzenden Themen wie Küche, Fenster etc. stand sie uns mit Rat und Tat zur Seite. Obwohl Agten Immobilien vom Verkäufer beauftragt wurde, hatten wir stets das Gefühl, dass unsere Interessen als Käufer wahrgenommen wurden. Sehr zu empfehlen, Vielen Dank!

We are very positive about the entire process with Agten Immobilien

Gurbe

With this letter we would like to inform you that we were very satisfied with the contact and information of Ms. Dolling during being the representative of the sellers of the apartmentin Lax. We would like to inform you that we are very positive about the entire processwith Agten Immobilien and Ms. Dolling.

For us most important was the good information online and photos and the quick, friendly and correct information sharing during the process. Although Agten Immobilien was working for the selling party we always had the feeling we could trust Ms. Dolling.

So thank you again.

Toller Rundum-Service

Jacqueline G.

Ich erzähle sowieso jedem, der in Frage kommt, persönlich und gerne von Ihrem tollen Rundumservice! Nochmals danke für alles und ich komme bei erneutem Bedarf sehr gerne wieder auf Sie zurück.

Die Abwicklung des Verkaufes erfolgte kompetent und effizient

Michael B.

Wir waren mit Gina Berther sehr zufrieden. Die Abwicklung des Verkaufes erfolgte kompetent und effizient und wir fühlten uns durch die professionelle Betreuung durch Gina während des Verkaufsprozesses gut aufgehoben. Die Kommunikation war einfach und Fragen und Anliegen wurden zeitnah beantwortet.

Verkauf zu unserer vollsten Zufriedenheit getätigt

Jean-Claude I.

Agten Immobilien hat uns kompetent beraten und den Verkauf zu unserer Zufriedenheit getätigt. Agten Immobilien kann ich nur empfehlen.

Sehr empfehlenswerte Leistungen

Sibylle W.

Die Kontaktnahme mit der Agten Immobilien AG gestaltete sich als sehr freundlich. Unser Anliegen beim ersten Zusammentreffen wurde effizient und transparent behandelt.
Bereitschaft und Einsatz der zuständigen Maklerin wirkten positiv, ihre Beratung routiniert. Die Bearbeitung der Verkaufs-Ausschreibung ging zügig und zuverlässig vonstatten.

Besten Dank für die empfehlenswerten Leistungen!

Die Fachkompetenz, die Marktkenntnis sowie das persönliche Engagement war sehr professionell

Petra W.

Die Kommunikation war hervorragend mit Frau Berther, sehr kompetent und zuvorkommend, während des ganzen Prozess. Wir wurden durch Gina immer transparent informiert bei jedem Schritt.

Die Fachkompetenz und Marktkenntnis sowie das persönliche Engagement von Gina Berther, war sehr professionell..herzlichen Dank!!
Wir hatten bei Gina von Anfang an Vertrauen. Ich kann die Agten Immobilien AG nur von Herzen weiterempfehlen!! Herzlichen Dank für die hervorragend Arbeit.

Die angebotenen Leistungen waren stets nachvollziehbar und verständlich erklärt

Pascal B.

Wir freuen uns, Ihnen eine äusserst positive Bewertung für Daniel Agten als Immobilienberater zu geben.
Die Leistungen von Daniel Agten waren ausgezeichnet. Dank seiner Hilfe konnten wir eine fundierte Entscheidung treffen und das für uns perfekte Maiensäss finden. Die Verfügbarkeit von Daniel war hervorragend. Seine freundliche und aufgeschlossene Art hat die Zusammenarbeit noch angenehmer gemacht.

Die angebotenen Leistungen waren stets nachvollziehbar und verständlich erklärt. Daniel hat sich immer die Zeit genommen, uns die Hintergründe und Zusammenhänge zu erläutern, sodass wir immer ein gutes Verständnis hatten. Ausserdem war das Auswahlverfahren fair und transparent.

Der Informationsfluss über den aktuellen Stand war gut. Daniel hat uns regelmässig über den Fortschritt informiert und uns stets ein Gefühl von Transparenz und Vertrauen vermittelt.

Wir sind von Daniel's Leistungen begeistert und werden ihn auf jeden Fall weiterempfehlen. Nochmals vielen Dank für die professionelle und angenehme Zusammenarbeit!

Meine Erwartungen wurden weit übertroffen

Marco H.

Dies war meine dritte Erfahrung mit einem Makler, in diesem Fall einer Maklerin. Meine Erwartungen waren nicht hoch. Frau Dolling von Agten Immobilien hat meine Erwartungen weit übertroffen, sie war sehr engagiert, immer freundlich und hat auf Fragen oder Bemerkungen sehr schnell reagiert.
Auch nach einer Absage von einer festen Kaufzusage hat Frau Dolling wieder mit vollem Elan die Aufgabe aufgenommen. Eine neue Käuferin wurde dann schnell gefunden.
Fazit: Sehr professionell, ich bin sehr zufrieden.

Very serious company!

Luca C.

Excellent service!

Faire finanzielle Bedingungen

Peter H.

Freundliche und kompetente Betreuung und faire finanzielle Bedingungen.

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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