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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

Es wurden 106 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Neu
Anzahl Bilder21
  • Blatten bei Naters
  • Aletschgebiet

Authentisches Bergidyll mit Potenzial bei der Belalp

Wohnung
Preis
149'000
Fläche
45 m² Wohnfläche
Zimmer
2 Räume
Neu
Anzahl Bilder21
  • Münster
  • Goms

Walliser Charme & Bergpanorama – Ferienwohnung in Münster

Wohnung
Preis
449'000
Fläche
85 m² Wohnfläche
Zimmer
3 ½ Räume
Neu
Anzahl Bilder15
  • Naters
  • Brig/Glis/Naters

Bella Vista – Exklusive Aussichtslage oberhalb von Naters

Bauland
Preis
629'000
Fläche
132 m² Wohnfläche2293 m² Gesamtfläche
Zimmer
8 Räume
Neu
Anzahl Bilder6
  • Ausserbinn - Ernen
  • Goms

Vom Walliser Stall zum persönlichen Rückzugsort

Haus / Chalet
Preis
598'000
Fläche
129 m² Wohnfläche125 m² Gesamtfläche
Neu
Anzahl Bilder27
  • Fiesch
  • Goms

Einzigartige Duplexwohnung in Fiesch

Wohnung
Preis
968'000
Fläche
170 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Anzahl Bilder22
  • Binntal
  • Goms

Hochwertig ausgebaute Stall-Scheune im Binntal

Haus / Chalet
Preis
auf Anfrage
Fläche
50 m² Wohnfläche71 m² Gesamtfläche
Zimmer
5 Räume
Anzahl Bilder27
  • Bellwald
  • Aletschgebiet

Wo Erholung zuhause ist – Traumhaftes Chalet in Bellwald

Haus / Chalet
Preis
689'000
Fläche
120 m² Wohnfläche360 m² Gesamtfläche
Zimmer
4 ½ Räume
Anzahl Bilder37
  • Bitsch
  • Brig/Glis/Naters

Modernes Einfamilienhaus in idyllischer Naturlage

Haus / Chalet
Preis
1'090'000
Fläche
167 m² Wohnfläche503 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder27
  • Binn
  • Goms

Zwei Wohnungen im Landschaftspark Binntal

Wohnung
Preis
449'000
Fläche
90 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Anzahl Bilder25
  • Ernen
  • Goms

Ferienwohnung mit Alpenstadel & Naturidylle im Wallis

Wohnung
Preis
549'000
Fläche
75 m² Wohnfläche
Zimmer
3 ½ Räume

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Der Informationsfluss war einwandfrei

Patricia L.

Wir wurden sehr professionell und kompetent beraten. Abklärungen und offene Pendenzen wurden sofort geklärt und konnten so speditiv erledigt werden. Die Kaufabwicklung wurde bis und mit der notariellen Verurkundung begleitet. Wir werden ihr Büro gerne weiterempfehlen.

Professionell und schnell

Hans R.

Armin Agten und Xenia Ritz haben unser Maiensäss im Goms äussert professionell und schnell verkauft. Obwohl wir uns zu diesem Zeitpunkt im Ausland befanden, klappte alles bestens und zu unserer besten Zufriedenheit. Besser geht nicht. Nochmals vielen Dank.

Speditive Abwicklung

Karl J.

Kompetente Beratung, professionelle und speditive Abwicklung sowie freundlicher Umgang. Ich werde Agten Immobilien AG jederzeit weiter empfehlen.

Der Kauf erfolgte äusserst speditiv

Hanny M.

Herr Armin Agten war äusserst professionell und vertrauenswürdig. Ich hatte von Anfang an das Gefühl, gut aufgehoben zu sein. Der Kauf erfolgte äusserst speditiv, alles war bestens vorbereitet. Ich kann die Agten Immobilien AG uneingeschränkt weiterempfehlen.

Die Fachkompetenz sowie das Netzwerk von Agten Immobilien führten zu einem baldigen Verkauf

Sebastian V.

Wir haben unsere Alphütte mit Daniel Agten verkauft und der Verkaufsprozess war klar strukturiert, die Leistungen waren einwandfrei und die Fachkompetenz sowie das Netzwerk von Agten Immobilien führten zu einem baldigen Verkauf. Wir waren daher sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit.

Alles professionell gehandhabt

Camille M.

Herr Imboden war super, immer verfügbar, hat mich immer auf dem laufenden gehalten, alles professionell gehandhabt, konnte meinen Wunsch berücksichtigen den Garten in den Vertrag miteinzubeziehen und hat einen fairen Preis verhandelt. Ich danke Ihnen und Herr Imboden ganz herzlichst und würde Sie auf jeden Fall weiterempfehlen.

Professionelle Verkaufsabwicklung

Josef I.

Wir sind mit der professionellen Verkaufsabwicklung von Armin Agten sehr zufrieden. Er ist kompetent, freundlich und zuvorkommend. Herzlichen Dank an Armin Agten.

Die Abwicklung des Kaufs war sehr unkompliziert

Thomas M.

Dank der Flexibilität von Carola Dolling konnten wir während eines verlängerten Wochenendes im Goms spontan eine Ferienwohnung besichtigen. Die Abwicklung des Kaufs war unkompliziert. Frau Dolling hat uns dabei kompetent, freundlich und geduldig begleitet.

Die begeisternde und geduldige Art haben zum richtigen Match geführt

Eliane K.

Dank Armin Agtens Hilfe hat mein Maiensäss eine neue Besitzerin gefunden. Seine grosse Kompetenz sowie seine begeisternde und geduldige Art haben zum richtigen Match geführt. Herzlichen Dank

Wir hatten immer eine vertrauensvolle Gesprächspartnerin

Ursula L.

Wir haben den Kontakt mit Frau Dolling sehr geschätzt. Wir wurden sehr freundlich, zuvorkommend und kompetent beim Verkauf unserer Wohnung beraten und begleitet, hatten immer eine vertrauensvolle Gesprächspartnerin. Vielen Dank dafür.

Ich werde Ihre Agentur auf jeden Fall weiterempfehlen!

Renato A.

Die Zusammenarbeit mit Frau Carola Dolling war von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des gesamten Verkaufsgeschäftes äusserst angenehm. Soweit ich das beurteilen kann, ist sie kompetent und stets bemüht, im Sinn des Kunden zu handeln. Ich werde Ihre Agentur auf jeden Fall weiterempfehlen.

Einfach nur danke für alles!

Carmen und Georges R.

Wir sind sehr dankbar das alles so tip top geklappt hat.
 

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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