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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

Es wurden 105 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Neu
Anzahl Bilder32
  • Fiescheralp
  • Aletschgebiet

Ein Logenplatz in den Alpen - Ski-in-Ski-out de luxe

Wohnung
Preis
885'000
Fläche
95 m² Wohnfläche
Zimmer
2 ½ Räume
Neu
Anzahl Bilder26
  • Selkingen-Goms
  • Goms

Traditionelles Walliserhaus mit Charme und Potenzial

Haus / Chalet
Preis
529'000
Fläche
215 m² Gesamtfläche
Neu
Anzahl Bilder28
  • Bürchen
  • Visp und Umgebung

Einzigartiges Chalet-Bijou mit modernem Alpen-Chic

Haus / Chalet
Preis
789'000
Fläche
130 m² Wohnfläche99 m² Gesamtfläche
Zimmer
3 ½ Räume
Neu
Anzahl Bilder35
  • Fiescheralp
  • Aletschgebiet

Ski-in-Ski-out mit Traumpanorama und eigener Sauna

Haus / Chalet
Preis
989'000
Fläche
120 m² Wohnfläche483 m² Gesamtfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Anzahl Bilder25
  • Naters
  • Brig/Glis/Naters

Attraktive W7-Parzelle mit Einfamilienhaus

Haus / Chalet
Preis
1'199'000
Fläche
144 m² Wohnfläche744 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder7
  • Naters
  • Brig/Glis/Naters

Gesuchtes Bauland über dem Rhonetal in Naters

Bauland
Preis
1'350'000
Fläche
2203 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder21
  • Visp
  • Visp und Umgebung

Lebensqualität & Lage - Gepflegte Wohnung in Visp

Wohnung
Preis
470'000
Fläche
100 m² Wohnfläche
Zimmer
4 ½ Räume
Anzahl Bilder26
  • Brig-Glis
  • Brig/Glis/Naters

Grosszügige Parzelle in der Wohnzone W4 in Brig

Haus / Chalet
Preis
1'198'000
Fläche
150 m² Wohnfläche809 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder21
  • Blatten bei Naters
  • Aletschgebiet

Authentisches Bergidyll mit Potenzial bei der Belalp

Wohnung
Preis
149'000
Fläche
45 m² Wohnfläche
Zimmer
2 Räume
Anzahl Bilder21
  • Münster
  • Goms

Walliser Charme & Bergpanorama – Ferienwohnung in Münster

Wohnung
Reserviert

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Ich bin sehr zufrieden mit dem Kauf des Chalets 

Charly B.

- die Leistungen waren sehr gut

- alle Termine wurden einhalten

- der Vermittler ist immer zur Verfügung gestanden

- das Chalet war das wert wofür es gekostet hat

- ich bin sehr zufrieden mit dem Kauf des Chalets

- ich habe gute Gründe die Firma Immobilien Agten weiter zu empfehlen und werde dies auch tun!

Wir hatten ein schwieriges Objekt zu verkaufen

Heinrich J.

Wir hatten ein schwieriges Objekt in Obergesteln (Goms) zu verkaufen. Hat aber trotzdem super geklappt!

Ich werde Ihre Agentur auf jeden Fall weiterempfehlen!

Renato A.

Die Zusammenarbeit mit Frau Carola Dolling war von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des gesamten Verkaufsgeschäftes äusserst angenehm. Soweit ich das beurteilen kann, ist sie kompetent und stets bemüht, im Sinn des Kunden zu handeln. Ich werde Ihre Agentur auf jeden Fall weiterempfehlen.

Wir hatten immer eine vertrauensvolle Gesprächspartnerin

Ursula L.

Wir haben den Kontakt mit Frau Dolling sehr geschätzt. Wir wurden sehr freundlich, zuvorkommend und kompetent beim Verkauf unserer Wohnung beraten und begleitet, hatten immer eine vertrauensvolle Gesprächspartnerin. Vielen Dank dafür.

Ich habe mich während des gesamten Verkaufsprozesses sehr gut betreut und kompetent beraten gefühlt

Raphael I.

Ich war mit der Betreuung durch Frau Gina Berther und dem gesamten Service der Agten Immobilien AG sehr zufrieden. Frau Berther war stets freundlich, engagiert und professionell. Die Kommunikation war unkompliziert und transparent, Informationen wurden zuverlässig weitergegeben und Termine wurden eingehalten.

Ich habe mich während des gesamten Verkaufsprozesses sehr gut betreut und kompetent beraten gefühlt. Die Abwicklung verlief reibungslos und zu meiner vollsten Zufriedenheit. Ich kann Frau Gina Berther und die Agten Immobilien AG jederzeit weiterempfehlen und bedanke mich herzlich für die angenehme Zusammenarbeit.

Noch zufriedener kann man nicht sein

Fam. Carl

Wir sind sehr zufrieden gewesen und haben nicht mit dieser Schnelligkeit gerechnet, wie das Chalet verkauft wurde. Besser hätte der Verkauf für beide Seiten nicht laufen können. Auch mit den Käufern sind wir sehr zufrieden. Es ist nicht einfach ein Chalet in Ernen, das man 42 Jahre bewohnt hat, zu übergeben. Noch zufriedener kann man nicht sein.

Die Fachkompetenz sowie das Netzwerk von Agten Immobilien führten zu einem baldigen Verkauf

Sebastian V.

Wir haben unsere Alphütte mit Daniel Agten verkauft und der Verkaufsprozess war klar strukturiert, die Leistungen waren einwandfrei und die Fachkompetenz sowie das Netzwerk von Agten Immobilien führten zu einem baldigen Verkauf. Wir waren daher sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit.

Es wurde auf alle Wünsche und Anforderungen eingegangen!

Stefanie P.

Der Auftrag wurde schnell und unkompliziert ausgeführt. Gerne empfehle ich die Agten Immobiliern AG weiter. Es wurden auf alle Wünsche und Anforderungen eingegangen. Die Firma arbeitet sehr zielstrebig, transparent und professionell. Wir waren sehr zufrieden!

Verkauf zu unserer vollsten Zufriedenheit getätigt

Jean-Claude I.

Agten Immobilien hat uns kompetent beraten und den Verkauf zu unserer Zufriedenheit getätigt. Agten Immobilien kann ich nur empfehlen.

Wir waren mit der rasanten Abwicklung sehr zufrieden

Marcel I.

Wir waren sehr zufrieden mit der rasanten Abwicklung. Alle Fragen wurden zügig beantwortet. Frau Dolling war sehr engagiert, da wir alle auch unter Zeitdruck standen.

DIE Agentur zum Kauf oder Verkauf im Wallis

Karin M.

Die Agentur zum Kauf oder Verkauf im Wallis! Es lässt sich sicher eine geeignete Gegenpartei finden durch Agten.

Super Service

Jürg A.

Die Agten Immoblien AG hat einen super Service geboten. Die Abwicklung und Beratung war äusserst professionell! Wir können die Dienstleistungen der Herren Agten nur wärmstens empfehlen.

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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