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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

Es wurden 106 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Neu
Anzahl Bilder26
  • Selkingen-Goms
  • Goms

Traditionelles Walliserhaus mit Charme und Potenzial

Haus / Chalet
Preis
529'000
Fläche
215 m² Gesamtfläche
Neu
Anzahl Bilder28
  • Bürchen
  • Visp und Umgebung

Einzigartiges Chalet-Bijou mit modernem Alpen-Chic

Haus / Chalet
Preis
789'000
Fläche
130 m² Wohnfläche99 m² Gesamtfläche
Zimmer
3 ½ Räume
Neu
Anzahl Bilder35
  • Fiescheralp
  • Aletschgebiet

Ski-in-Ski-out mit Traumpanorama und eigener Sauna

Haus / Chalet
Preis
989'000
Fläche
120 m² Wohnfläche483 m² Gesamtfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Anzahl Bilder25
  • Naters
  • Brig/Glis/Naters

Attraktive W7-Parzelle mit Einfamilienhaus

Haus / Chalet
Preis
1'199'000
Fläche
144 m² Wohnfläche744 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder7
  • Naters
  • Brig/Glis/Naters

Gesuchtes Bauland über dem Rhonetal in Naters

Bauland
Preis
1'350'000
Fläche
2203 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder21
  • Visp
  • Visp und Umgebung

Lebensqualität & Lage - Gepflegte Wohnung in Visp

Wohnung
Preis
470'000
Fläche
100 m² Wohnfläche
Zimmer
4 ½ Räume
Anzahl Bilder26
  • Brig-Glis
  • Brig/Glis/Naters

Grosszügige Parzelle in der Wohnzone W4 in Brig

Haus / Chalet
Preis
1'198'000
Fläche
150 m² Wohnfläche809 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder21
  • Blatten bei Naters
  • Aletschgebiet

Authentisches Bergidyll mit Potenzial bei der Belalp

Wohnung
Preis
149'000
Fläche
45 m² Wohnfläche
Zimmer
2 Räume
Anzahl Bilder21
  • Münster
  • Goms

Walliser Charme & Bergpanorama – Ferienwohnung in Münster

Wohnung
Reserviert
Anzahl Bilder15
  • Naters
  • Brig/Glis/Naters

Bella Vista – Exklusive Aussichtslage oberhalb von Naters

Bauland
Preis
629'000
Fläche
132 m² Wohnfläche2293 m² Gesamtfläche
Zimmer
8 Räume

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Ihre Vermittlungsagentur kann ich in allen Belangen jederzeit bestens weiterempfehlen

Werner B.

Ich habe durch Ihre Agentur eine Wohnung in Ried-Brig erworben. Der Vermittler ihrerseits war Armin Agten. Mit Ihrem Verkäufer war ich zu jedem Zeitpunkt zufrieden. Er war nie aufdringlich oder hat uns zum Kauf gedrängt. Ebenfalls hat er das nötige, was von unserer Seite verlangt wurde, speditiv erledigt.

Ihre Vermittlungsagentur kann ich in allen Belangen jederzeit bestens weiterempfehlen.

Kompetente Beratung

Fux S.

Kompetente Beratung, freundlicher Kontakt. Ich kann Herr Imboden, Agten Immobilien sehr empfehlen.

Danke nochmal

Besser geht's nicht!

Phil N.

Denke besser geht's nicht! Dank Agten&Agten konnten wir unseren Traum im Obwerwallis erfüllen.

DANKE für den reibungslosen Ablauf

Franz R.

Mit der Vermittlerin Carola Dolling waren wir sehr zufrieden. Dank Ihrer aufgestellten, unkomplizierten und kompetenten Art besitzen wir nun ein schönes Chalet in Bellwald.

Sehr hohe Bereitschaft und Flexibilität

Dada C.

Kompetente Beratung und sehr flexibel. 100% Zufriedenheit.

Wir hatten jederzeit ein gutes Gefühl

Patrick L.

Wir bedanken uns bei Daniel und der Agten Immobilien bei der Kaufabwicklung unseres Maiensäss. Vom Erstkontakt über Beantwortung unzähliger offener Punkte bis hin zum Kaufabschluss fühlten wir uns ernst genommen und hatten zu jederzeit ein sehr gutes Gefühl. Wir können Herr Agten und die Agten Immobilien zu 100% weiter empfehlen.
Vielen Dank

Der Verkauf wurde unkompliziert, schnell und seriös abgewickelt

Raphael S.

Der Verkauf unserer Liegenschaft wurde durch die Agten Immobilien AG, mit Frau Dolling als Vermittlerin, unkompliziert, schnell und seriös abgewickelt. Die angestrebte Verkaufspreis konnte erzielt werden. Bei einem beabsichtigten Verkauf einer Liegenschaft kann ich die Agten Immobilien AG nur weiterempfehlen.

Verkauf zu unserer vollsten Zufriedenheit getätigt

Jean-Claude I.

Agten Immobilien hat uns kompetent beraten und den Verkauf zu unserer Zufriedenheit getätigt. Agten Immobilien kann ich nur empfehlen.

Gerne wieder!

Roger M.

Toller Service, hat sehr schnell einen zuverlässigen Käufer gefunden. Probleme mit dem verschreibenden Anwalt, aber den hat der Käufer ausgewählt, dafür konnte Agten Immobilien nichts dafür. Agten hat sich sogar für dieses Problem mit einem Präsent entschuldigt. Gerne wieder, besten Dank

Was versprochen wurde, wurde voll und ganz eingehalten

André und Michèle B.

Xenia Ritz hat während dem ganzen Kauf-Prozess - vom ersten Kontakt bis zur Kaufvertrags-Unterzeichnung der Wohnung beim Notar und sogar danach - einen super Job gemacht: immer auf allen Kanälen erreichbar und sofort reagiert; alle erforderlichen Informationen über das Objekt sehr schnell und vollständig beschafft, was nicht einfach war, weil die Verkäuferschaft (Erbengemeinschaft) keinen diekten Kontakt mit der Käuferschaft haben wollte; stets sehr freundlich, zuvorkommend und positiv eingestellt; was versprochen wurde, wurde voll und ganz eingehalten.
Wir empfehlen Xenia Ritz vorbehaltlos weiter. Sollten wir wieder mal ein Objekt im Verkaufsgebiet von Agten Immobilien kaufen oder auch verkaufen, so würden wir garantiert auf ihre Dienste zurückgreifen.
Nochmals Merci, Xenia.

Wir waren äusserst zufrieden

Stephanie A.

Wir waren mit Xenia Ritz mehr als zufrieden. Sie hat uns alles gezeigt und sogar erklärt wie was funktioniert da wir auf diesem Gebiet Neulinge waren. Sie war zudem sehr freundlich und hilfsbereit, zu jeder Zeit bereit auf unsere Fragen einzugehen. Wir waren äusserst zufrieden mit ihr und an jeden weiter zu empfehlen für eine Beratung.

Mit grossem Vertrauen fanden alle Gespräche mit Frau Ritz statt

Rita V.

Die Kommunikation war mit Ihrem ganzen Team bzw. speziell mit Frau Ritz sehr sehr gut. Die Gespräche waren stets sehr freundlich und wurden professionell geführt. Frau Ritz hat mit grosser Fachkompetenz gehandelt. Mit grossem Vertrauen fanden alle Gespräche mit Frau Ritz statt. Ihre Firma würde ich allen Menschen, die mich für einen Wohnungskauf oder Wohnungsverkauf anfragen, bestens empfehlen.

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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