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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

Es wurden 106 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Anzahl Bilder26
  • Eisten
  • Saastal (Saas-Fee)

Wohnen im Weiler «Ahorn» in Eisten

Wohnung
Preis
199'000
Fläche
70 m² Wohnfläche
Zimmer
2 ½ Räume
Anzahl Bilder8
  • Naters
  • Brig/Glis/Naters

Sonniges Bauland mit Panoramasicht in Naters

Bauland
Preis
229'000
Fläche
1545 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder13
  • Agarn
  • Leuk/Leukerbad

Gemütliches Maiensäss in Waldlichtung

Maiensäss / Alphütte
Preis
295'000
Fläche
52 m² Wohnfläche9193 m² Gesamtfläche
Zimmer
2 Räume
Anzahl Bilder17
  • Belalp
  • Brig/Glis/Naters

Gastfreundschaft mit Aussicht: Hotel im Skigebiet Belalp

Gastronomie
Preis
2'590'000
Anzahl Bilder5
  • Herbriggen
  • Mattertal (Zermatt)

Grundstück im Herzen des Mattertals

Bauland
Preis
70'500
Fläche
545 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder37
  • Eischoll
  • Visp und Umgebung

Charmantes Bed and Breakfast mit viel Nutzungspotential

Gastronomie
Preis
819'000
Fläche
284 m² Wohnfläche1405 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder5
  • Eggerberg
  • Visp und Umgebung

Aussichtsreiches Bauland in Eggerberg bei Visp

Bauland
Preis
239'000
Fläche
2205 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder8
  • Grächen
  • Mattertal (Zermatt)

Premium-Parking im Dorfzentrum von Grächen

Gewerbe-Industrie
Preis
38'000
Anzahl Bilder40
  • Bellwald
  • Goms

Reizendes Chalet an traumhafter Lage in Bellwald

Haus / Chalet
Preis
629'000
Fläche
110 m² Wohnfläche268 m² Gesamtfläche
Zimmer
6 Räume
Anzahl Bilder30
  • Birgisch
  • Brig/Glis/Naters

Liebhaberobjekt in Birgisch oberhalb Naters

Wohnung
Preis
169'000
Fläche
94 m² Wohnfläche

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Professionelle, freundliche und unkomplizierte Unterstützung

Stephan A.

Wir sind sehr zufrieden mit dem Service von Agten Immobilien. Sie hat uns eine tolle Wohnung gefunden, sie hat uns jederzeit sehr professionell, freundlich und unkompliziert unterstützt. Nochmals vielen herzlichen Dank !!

Für beide Seiten vermittelnd, beratend, helfend

Melanie J.

Zwei Objekte wurden bereits vermittelt. Alles ging sehr speditiv. Er war für beide Seiten vermittelnd, beratend, helfend. Ich freue mich auf weitere Zusammenarbeit und danke herzlich für die ehrliche, kollegiale Unterstützung.

... wir haben die Menschlichkeit geschätzt

Caroline und Roland B.

Wir haben die Professionalität gepaart mit Menschlichkeit geschätzt und werden Ihre Firma gerne weiterempfehlen.

Zufriedene Dienstleistungen

Simone C.

Mit Ihren Diensten waren wir sehr zufrieden und wir würden uns bei einem allfälligen Verkauf wieder an Sie wenden und werden Sie auch gerne weiterempfehlen. Es war uns eine grosse Freude, unser Lesehäuschen gefunden zu haben.

Faire finanzielle Bedingungen

Peter H.

Freundliche und kompetente Betreuung und faire finanzielle Bedingungen.

Bringt rasch realistische Markteinschätzungen zu Transaktionen

Lukas K.

Agten ist im Immobilienmarkt Wallis stark verankert und bringt rasch realistische Markteinschätzungen zu Transaktionen. Die Abwicklung des Verkaufs unseres Chalets ging schnell und war einwandfrei. Besten Dank.

Wir hatten immer eine vertrauensvolle Gesprächspartnerin

Ursula L.

Wir haben den Kontakt mit Frau Dolling sehr geschätzt. Wir wurden sehr freundlich, zuvorkommend und kompetent beim Verkauf unserer Wohnung beraten und begleitet, hatten immer eine vertrauensvolle Gesprächspartnerin. Vielen Dank dafür.

Besonders beeindruckt hat uns die hochwertige und moderne Präsentation

Michèle E.

In jeder Beziehung eine hervorragende Zusammenarbeit. Frau Dolling hat den Verkauf unserer Wohnung absolut professionell und blitzschnell abgewickelt. Besonders beeindruckt hat uns auch die hochwertige und moderne Präsentation des Objektes. Uneingeschränkte Weiterempfehlung. Vielen, vielen Dank! M.A.E.C.

Positiv: Ansprechbarkeit, Professionalität, Wert

 

Professionel, efficace et transparent

Elena K.

Professionel, efficace et transparent, Agten Immobilien s'engage avec compétence et passion pour son métier et ses clients. Relation de toute confiance, honnête et fiable.

Ein Garant für Erfolg

Reinhard A.

Wir hatten grosses Glück, dass wir für den Verkauf unserer Liegenschaft Herr Agten Armin von der Agten Immobilien AG ausgewählt hatten. Seine kompetente, freundliche Art ist ein absoluter Garant für Erfolg. Innert kürzester Zeit konnte der Verkauf abgewickelt werden, was nebst seinem Charme auch seiner Fachkompetenz zu verdanken ist. Wir können ihm nur die Bestnote als Immobilienhändler geben und ihn weiterempfehlen.

Herr Agten war stets hilfsbereit und hat schnell geantwortet

Peter B.

Herr Agten hat uns von Anfang an sehr gut beraten und uns informative Hinweise gegeben. Er war stets hilfsbereit und hat schnell geantwortet. Wir können Herrn Agten uneingeschränkt weiterempfehlen.

Mit ALLEM waren wir sehr gut bedient!

Gerhard B.

Mit ALLEM waren wir mit Frau Carola Dolling, ihrer Vorgängerin und mit Herr Armin Agten sehr gut bedient und werden sie weiterempfehlen.

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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