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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

Es wurden 104 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Anzahl Bilder5
  • Herbriggen
  • Mattertal (Zermatt)

Baugrundstück an ruhiger Lage im Mattertal

Bauland
Preis
98'000
Fläche
1144 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder14
  • Stalden
  • Visp und Umgebung

Bauland am Tor zum Saas- und Mattertal

Bauland
Preis
95'000
Fläche
1081 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder26
  • Eisten
  • Saastal (Saas-Fee)

Wohnen im Weiler «Ahorn» in Eisten

Wohnung
Preis
199'000
Fläche
70 m² Wohnfläche
Zimmer
2 ½ Räume
Anzahl Bilder13
  • Agarn
  • Leuk/Leukerbad

Gemütliches Maiensäss in Waldlichtung

Maiensäss / Alphütte
Preis
295'000
Fläche
52 m² Wohnfläche9193 m² Gesamtfläche
Zimmer
2 Räume
Anzahl Bilder17
  • Belalp
  • Brig/Glis/Naters

Gastfreundschaft mit Aussicht: Hotel im Skigebiet Belalp

Gastronomie
Preis
2'590'000
Anzahl Bilder5
  • Herbriggen
  • Mattertal (Zermatt)

Grundstück im Herzen des Mattertals

Bauland
Preis
70'500
Fläche
545 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder37
  • Eischoll
  • Visp und Umgebung

Charmantes Bed and Breakfast mit viel Nutzungspotential

Gastronomie
Preis
819'000
Fläche
284 m² Wohnfläche1405 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder5
  • Eggerberg
  • Visp und Umgebung

Aussichtsreiches Bauland in Eggerberg bei Visp

Bauland
Preis
239'000
Fläche
2205 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder8
  • Grächen
  • Mattertal (Zermatt)

Premium-Parking im Dorfzentrum von Grächen

Gewerbe-Industrie
Preis
38'000
Anzahl Bilder40
  • Bellwald
  • Goms

Reizendes Chalet an traumhafter Lage in Bellwald

Haus / Chalet
Reserviert

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Einfach so wie man es sich wünscht

Yvette I. & Hans S.

Wir waren sehr zufrieden mit ihrer Arbeit. Kompetent. Sehr, sehr sympatisch. Einfach so, wie man es sich wünscht. Wir wünschen ihnen weiterhin viel Erfolg und wir werden sie sehr gerne weiterempfehlen.

Viel Feingefühl

Frederik S.

Meine Frau und ich wurden sehr freundlich und kompetent beraten, sogar an einem Sonntag vom Bahnhof abgeholt und zum Grundstück gefahren. Sehr persönliche Beratung, auch mit viel Feingefühl für die Käufer- wie auch die Verkäuferseite! Wir werden Ihr Büro gerne weiterempfehlen!

Unsere Anfragen wurden stets zeitnah und kompetent beantwortet

William K. & S.

Die Zusammenarbeit mit Carola war sehr angenehm, unsere Anfragen wurden stets zeitnah und kompetent beantwortet.

Die Auflistung der Leistungen war von Anfang an klar und übersichtlich aufgestellt und die Beratung sehr freundlich. Wir würden Sie auf jeden Fall weiterempfehlen. Liebe Carola nochmals herzlichen Dank für die angenehme Zusammenarbeit!

Die Beratung war hervorragend

Hans M.

Die Agten Immobilien AG empfehle ich - aufgrund meiner Kontakte beim Verkauf eines Studios - ohne Einschränkung!
Dank Daniels Freundlichkeit, Verlässlichkeit und seiner zeitlichen Flexibilität waren die Telefonate und die persönlichen Treffen äusserst angenehm. Die Beratung war hervorragend. Auch fühlte ich mich als Kunde - trotz des kleinen Auftrages - jederzeit wertgeschätzt. Danke!

The entire process was handled professionally

Marco S.

Excellent experience from start to finish. The entire process was handled professionally, with clear communication at every step. Carola was always friendly, responsive, and available to answer questions. We felt well supported throughout and would highly recommend their services.

 

Vielen Dank für die professionelle Abwicklung

Pascal D.

Vielen Dank für die professionelle Abwicklung des Kaufs, die von allen Seiten etwas an Geduld abverlangte. Gerade bei einem recht günstigen Objekt keine Selbstverständlichkeit!

Angenehme Zusammenarbeit

Astrid W.

Die Wohnung wurde innert kürzester Zeit verkauft. Die Beratung war kompetent und zufriedenstellend. Angenehme Zusammenarbeit. Werde Agten Immobilien weiterempfehlen.

Herr Agten war stets hilfsbereit und hat schnell geantwortet

Peter B.

Herr Agten hat uns von Anfang an sehr gut beraten und uns informative Hinweise gegeben. Er war stets hilfsbereit und hat schnell geantwortet. Wir können Herrn Agten uneingeschränkt weiterempfehlen.

Note 6 für den Vermittler

Doris & Werner B.

Es war eine äusserst gute und zufriedene Zusammenarbeit. Wir können den Vermittler allen in gut und treue weiter empfehlen. Note 6!

Helpful and reliable

Richard M.

Helpful and reliable. After convincing him that we didn't want to disturb him on Ascension day itself, Daniel Agten met us at the property for a viewing at a mutually convenient time. The deal itself went perfectly smoothly, and unlike the experience of Florian our lack of need for a bank loan was not an issue at all.

Unkompliziert und sehr fair

Markus A.

Die Zusammenarbeit mit Armin Agten war hervorragend, unkompliziert und sehr fair. Ich wünsche Agten Immobilien weiterhin viel Erfolg.

Der Kauf erfolgte äusserst speditiv

Hanny M.

Herr Armin Agten war äusserst professionell und vertrauenswürdig. Ich hatte von Anfang an das Gefühl, gut aufgehoben zu sein. Der Kauf erfolgte äusserst speditiv, alles war bestens vorbereitet. Ich kann die Agten Immobilien AG uneingeschränkt weiterempfehlen.

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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