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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

Es wurden 105 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Anzahl Bilder5
  • Herbriggen
  • Mattertal (Zermatt)

Baugrundstück an ruhiger Lage im Mattertal

Bauland
Preis
98'000
Fläche
1144 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder14
  • Stalden
  • Visp und Umgebung

Bauland am Tor zum Saas- und Mattertal

Bauland
Preis
95'000
Fläche
1081 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder26
  • Eisten
  • Saastal (Saas-Fee)

Wohnen im Weiler «Ahorn» in Eisten

Wohnung
Preis
199'000
Fläche
70 m² Wohnfläche
Zimmer
2 ½ Räume
Anzahl Bilder8
  • Naters
  • Brig/Glis/Naters

Sonniges Bauland mit Panoramasicht in Naters

Bauland
Preis
229'000
Fläche
1545 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder13
  • Agarn
  • Leuk/Leukerbad

Gemütliches Maiensäss in Waldlichtung

Maiensäss / Alphütte
Preis
295'000
Fläche
52 m² Wohnfläche9193 m² Gesamtfläche
Zimmer
2 Räume
Anzahl Bilder17
  • Belalp
  • Brig/Glis/Naters

Gastfreundschaft mit Aussicht: Hotel im Skigebiet Belalp

Gastronomie
Preis
2'590'000
Anzahl Bilder5
  • Herbriggen
  • Mattertal (Zermatt)

Grundstück im Herzen des Mattertals

Bauland
Preis
70'500
Fläche
545 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder37
  • Eischoll
  • Visp und Umgebung

Charmantes Bed and Breakfast mit viel Nutzungspotential

Gastronomie
Preis
819'000
Fläche
284 m² Wohnfläche1405 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder5
  • Eggerberg
  • Visp und Umgebung

Aussichtsreiches Bauland in Eggerberg bei Visp

Bauland
Preis
239'000
Fläche
2205 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder8
  • Grächen
  • Mattertal (Zermatt)

Premium-Parking im Dorfzentrum von Grächen

Gewerbe-Industrie
Preis
38'000

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Sehr hohe Bereitschaft und Flexibilität

Dada C.

Kompetente Beratung und sehr flexibel. 100% Zufriedenheit.

Ein grosses DANKE

Dorothea A.

Ich bedanke mich recht herzlich bei Marco Williner für alles was Sie getan haben für mich. Durch Ihre sehr nette Art hat es sicher dazu beigetragen das die Wohnung so schnell verkauft wurde.

Ein grosses schönes DANKE!!!

Der Verkauf wurde sehr seriös, unkompliziert und kompetent vollzogen

Stefan J.

Der Verkauf unserer Altliegenschaft wurde durch Agten Daniel sehr seriös, unkompliziert und kompetent vollzogen. Die vereinbarten Ziele, wie Termin und Preis wurden eingehalten. Ich kann die Agten Immobilien AG nur weiterempfehlen.

Rundum zufrieden!

Daniel Z.

Wir haben für den Verkauf eines Hauses in Stalden die Agten Immbilien AG als Verkaufspartner engagiert ... und haben dies nicht bereut.
Von der Markwertschätzung, über die Verkaufsdokumentation, die Werbung, die Besichtigungen, die Verkaufsgespräche, bis hin zur Beurkundung hat uns die Agten Immobilien AG erstklassig betreut.

Wir können die Agten Immobilien AG bedenkenlos zu 100% weiterempfehlen.

Wir loben insbesondere die kompetente und sehr angenehme Handhabung aller Belange

Jessica T.

Wir loben insbesondere die kompetente und sehr angenehme Handhabung aller Belange, welche Frau Carola Dolling an den Tag gelegt hat. Danke für die rasche, professionelle und ausführliche Abwicklung, für die Verfügbarkeit und Feinfühligkeit gegenüber dem Verkäufer...

Kompetente Arbeit

Belinda B.

Professionelle und kompetente Arbeit welche Armin und Daniel da leisten!

Die Info über den jeweiligen Stand stimmte für uns absolut

Beat H.

Dank Ihrer sehr guten und unkomplizierten Arbeit konnte der Verkauf unserer Wohnung eigentlich in kurzer Zeit gemacht werden. Die Details mit Foto und den Beschrieben auf Ihrem Portal waren sehr gut. Ebenfalls auch die Info über den jeweiligen Stand stimmte für uns absolut. Zusammenfassend sind wir mit der Arbeit der Agten Immobilien AG (Herr Daniel Agten) sehr zufrieden. Ich kann hier sogar sagen, dass wir Ihre Firma schon weiterempfohlen haben an unsern Schwager I. Armin der unseres Wissens schon mit Ihnen in Kontakt getreten ist.

Mit den besten Grüssen

DIE Agentur zum Kauf oder Verkauf im Wallis

Karin M.

Die Agentur zum Kauf oder Verkauf im Wallis! Es lässt sich sicher eine geeignete Gegenpartei finden durch Agten.

Kompetent, zuverlässig und engagiert

Simone & Yann S.

Mit den Dienstleistungen der Agten Immobilien AG rund um Daniel Agten waren wir sehr zufrieden. Er ist kompetent, zuverlässig und engagiert und hat uns beim Hausverkauf stets professionell beraten. Sehr gerne empfehlen wir die Agten Immobilien AG weiter.

Ich bin begeistert

Gerold K.

Ich bin begeistert vom Immobilienbüro Agten und werde in Zukunft nur noch dieses Büro berücksichtigen.

Klare und kompetente Kommunikation

Marco J.

Wir sind mit den Leistungen von Frau Dolling und Agten Immobilien sehr zufrieden. Unsere Anfragen, Anliegen und Nachrichten wurden stets umgehend und äusserst kompetent von Frau Dolling bearbeitet und beantwortet. Sämtliche Termine wurden eingehalten, konnte ein Termin nicht zur vereinbarten Zeit oder Tag durchgeführt werden, wurden wir immer ausreichend im Voraus darüber informiert. Frau Dolling war jederzeit verfügbar oder hat sich innert weniger Stunden bei uns gemeldet. Alle Leistungen waren für uns vollumfänglich nachvollziehbar und verständlich, vorallem aufgrund der klaren und kompetenten Kommunikation seitens Frau Dolling. Wir wurden von Frau Dolling jederzeit über Änderungen, Neuigkeiten und die nächsten Schritte informiert, vorallem schätzten wir ihre aktive Kommunikation sodass wir ohne Nachfragen stets auf dem aktuellen Stand der Dinge waren.

Gerne werden wir Frau Dolling und Agten Immobilien weiterempfehlen.

Wir wurden stets gut beraten und betreut!

Guido M.

Während der Kaufabwicklung von der Besichtigung bis zum Unterschreiben beim Notar, sowie auch bei Fragen nach dem Kauf wurden wir von Herrn Marco Williner stets gut beraten und betreut!

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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