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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

Es wurden 104 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Anzahl Bilder13
  • Agarn
  • Leuk/Leukerbad

Gemütliches Maiensäss in Waldlichtung

Maiensäss / Alphütte
Preis
295'000
Fläche
52 m² Wohnfläche9193 m² Gesamtfläche
Zimmer
2 Räume
Anzahl Bilder17
  • Belalp
  • Brig/Glis/Naters

Gastfreundschaft mit Aussicht: Hotel im Skigebiet Belalp

Gastronomie
Preis
2'590'000
Anzahl Bilder5
  • Herbriggen
  • Mattertal (Zermatt)

Grundstück im Herzen des Mattertals

Bauland
Preis
70'500
Fläche
545 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder37
  • Eischoll
  • Visp und Umgebung

Charmantes Bed and Breakfast mit viel Nutzungspotential

Gastronomie
Preis
819'000
Fläche
284 m² Wohnfläche1405 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder5
  • Eggerberg
  • Visp und Umgebung

Aussichtsreiches Bauland in Eggerberg bei Visp

Bauland
Preis
239'000
Fläche
2205 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder8
  • Grächen
  • Mattertal (Zermatt)

Premium-Parking im Dorfzentrum von Grächen

Gewerbe-Industrie
Preis
38'000
Anzahl Bilder40
  • Bellwald
  • Goms

Reizendes Chalet an traumhafter Lage in Bellwald

Haus / Chalet
Preis
749'000
Fläche
110 m² Wohnfläche268 m² Gesamtfläche
Zimmer
6 Räume
Anzahl Bilder30
  • Birgisch
  • Brig/Glis/Naters

Liebhaberobjekt in Birgisch oberhalb Naters

Wohnung
Preis
169'000
Fläche
94 m² Wohnfläche
Anzahl Bilder25
  • Mund
  • Brig/Glis/Naters

Charmante Wohnung im Salwald bei Mund

Wohnung
Preis
369'000
Fläche
73 m² Wohnfläche
Zimmer
4 ½ Räume
Anzahl Bilder11
  • Goms
  • Goms

Stilvolles Hotelresort mit alpinem Charme

Gastronomie
Preis
auf Anfrage

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Weiterempfehlung

Jürg R.

An dieser Stelle möchte ich Ihnen nochmals von ganzem Herzen für den Verkauf des Spychers bedanken. Dank Ihrem Einsatz konnte ich in relativ kurzer Zeit den Spycher verkaufen. Was für mich weiter erfreulich ist, dass ich seit dem Verkauf vom Spycher endlich wieder genügend Aufträge habe und positiv in die Zukunft schauen kann. Selbstverständlich werde ich Sie weiter empfehlen! An dieser Stelle wünsche ich Ihnen alles Gute und beste Gesundheit und weiterhin viel Erfolg mit dem Verkauf von Immobilien.

Gentleman der alten Schule

Carmen I.

Ich schätze di art fa dinem pa sehr will är nu „gentleman der alten schule“ isch. Me fühlt schich ärnscht gnu und merkt dass da sehr vill härzblüet hinner dr arbeit schteckt. Är het konsequänt und fliissig di objekt de interessänte zeigt, mit erfolg.Ich wärde agten immobilien sicher witerempfähle wienes scho sit jahre mache.

Sehr kundenfreundlich

Daniela D.

Wir haben dank Agten Immobilien eine tolle Immobilie gefunden. Stets rasche Rückmeldung bei Fragen. Sehr kundenfreundlich.

Die begeisternde und geduldige Art haben zum richtigen Match geführt

Eliane K.

Dank Armin Agtens Hilfe hat mein Maiensäss eine neue Besitzerin gefunden. Seine grosse Kompetenz sowie seine begeisternde und geduldige Art haben zum richtigen Match geführt. Herzlichen Dank

Sehr zuverlässig

Grety und Josef R.

Daniel Agten hat für uns sehr professionell, zuverlässig, rasch und kompetent eine Alphütte mit Umschwung vermitteln können.
Gerne empfehlen wir Agten Immobilien weiter!

Kompetente Arbeit

Belinda B.

Professionelle und kompetente Arbeit welche Armin und Daniel da leisten!

Danke für deine Einfühlsamkeit und Geduld

Evang. Marienschwestern

Carola, wir möchten uns ganz herzlich für deinen Einsatz im Hinblick auf den Verkauf des kleinen Häuschens in Ausserbinn bedanken. Danke für deine Einfühlsamkeit und Geduld mit Ausdauer, wo der Verkauf nicht so schnell von Statten gehen konnte, wie man gedacht hatte. Aber am Ende wird es immer gut, wenn man lang genug warten kann. Uns ist es eine Freude, dass Frau M. sich so sehr über das Häuschen freut und findet es genau das, was sie so lange gesucht und gesehnt hatte. 

Der Umgang mit Ihnen als Verhandlungspartner war angenehm

Herbert S.

Ich war mit der Art Ihrer Immobilienvermittlung sehr zufrieden. Sie haben sich Zeit genommen, mir (uns) die Wohnung in Bellwald zwei Mal zu zeigen. Sie sind mir auch finanziell im Angebot etwas entgegen gekommen. Auf Fragen haben Sie immer prompt geantwortet und die nötigen Informationen abgegeben. Der Umgang mit Ihnen als Verhandlungspartner war angenehm. Ich kann Ihr Immobilienbüro weiterempfehlen.

5 Sterne und ein Ausgezeichnet

Erhard S.

Also, Sie bekommen von mir 5 Sterne und ein "Ausgezeichnet" für Umgang mit dem Kunden. Ich habe mich zu jederzeit gut aufgehoben gefühlt und bin rundum zufrieden.

Speditive Abwicklung

Karl J.

Kompetente Beratung, professionelle und speditive Abwicklung sowie freundlicher Umgang. Ich werde Agten Immobilien AG jederzeit weiter empfehlen.

Very serious company!

Luca C.

Excellent service!

Die Geschwindigkeit, mit der wir den Kauf abschließen konnten, hat mich selbst überrascht

Bowen F.

Von Anfang an hat Carola Dolling klar und häufig mit mir kommuniziert, um sicherzustellen, dass ich über die wichtigsten Schritte des Kaufprozesses und die Anforderungen an mich auf dem Laufenden bin. Als jemand, der diesen Prozess zum ersten Mal durchläuft, war das eine große Hilfe. Carola hat immer prompt auf E-Mails und Fragen geantwortet, und als sie einmal im Urlaub war, hat sie mir klar erklärt, wer sie vertreten würde und wo ich Hilfe finden könnte. Die Geschwindigkeit, mit der wir den Kauf abschliessen konnten, hat mich selbst überrascht, und insgesamt war ich mit der Zusammenarbeit mit Agten Immobilien sehr zufrieden. Ich werde Sie auf jeden Fall weiterempfehlen!

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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