Suchen
Mehr Filter Filter anzeigen Filter schliessen

Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

Es wurden 103 Immobilien gefundenSortieren nach: NeuRäumePreis
Neu
Anzahl Bilder6
  • Ausserbinn - Ernen
  • Goms

Vom Walliser Stall zum persönlichen Rückzugsort

Haus / Chalet
Preis
598'000
Fläche
129 m² Wohnfläche125 m² Gesamtfläche
Neu
Anzahl Bilder27
  • Fiesch
  • Goms

Einzigartige Duplexwohnung in Fiesch

Wohnung
Preis
968'000
Fläche
170 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Neu
Anzahl Bilder22
  • Binntal
  • Goms

Hochwertig ausgebaute Stall-Scheune im Binntal

Haus / Chalet
Preis
auf Anfrage
Fläche
50 m² Wohnfläche71 m² Gesamtfläche
Zimmer
5 Räume
Anzahl Bilder27
  • Bellwald
  • Aletschgebiet

Wo Erholung zuhause ist – Traumhaftes Chalet in Bellwald

Haus / Chalet
Preis
689'000
Fläche
120 m² Wohnfläche360 m² Gesamtfläche
Zimmer
4 ½ Räume
Anzahl Bilder37
  • Bitsch
  • Brig/Glis/Naters

Modernes Einfamilienhaus in idyllischer Naturlage

Haus / Chalet
Preis
1'090'000
Fläche
167 m² Wohnfläche503 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder27
  • Binn
  • Goms

Zwei Wohnungen im Landschaftspark Binntal

Wohnung
Preis
449'000
Fläche
90 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Anzahl Bilder25
  • Ernen
  • Goms

Ferienwohnung mit Alpenstadel & Naturidylle im Wallis

Wohnung
Preis
549'000
Fläche
75 m² Wohnfläche
Zimmer
3 ½ Räume
Anzahl Bilder6
  • Naters
  • Brig/Glis/Naters

Interessantes Ladenlokal an zentraler Lage in Naters

Gewerbe-Industrie
Preis
250'000
Fläche
53 m² Wohnfläche
Zimmer
1 Räume
Anzahl Bilder29
  • Herbriggen
  • Mattertal (Zermatt)

Wohlfühloase mit Gartenidyll & Bergsicht nahe Zermatt

Wohnung
Preis
429'000
Fläche
90 m² Wohnfläche
Zimmer
4 ½ Räume
Anzahl Bilder19
  • Brig-Glis
  • Brig/Glis/Naters

Exklusive Dachwohnung an ruhiger Lage in Brig-Glis

Wohnung
Preis
599'000
Fläche
115 m² Wohnfläche
Zimmer
4 ½ Räume

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Einfach alles im Griff und sehr menschlich

Alois M.

Meine Frau und ich sind einer Meinung. Die Beratung und alles drum herum einfach Super und sehr zufriedenstellend. Der Firma kann man nur ein Kränzchen widmen. Einfach genial, alles im Griff, einfach kompetent und sehr menschlich.

Nochmals besten Dank!

Die Abwicklung des Kaufs war sehr unkompliziert

Thomas M.

Dank der Flexibilität von Carola Dolling konnten wir während eines verlängerten Wochenendes im Goms spontan eine Ferienwohnung besichtigen. Die Abwicklung des Kaufs war unkompliziert. Frau Dolling hat uns dabei kompetent, freundlich und geduldig begleitet.

Super Service

Jürg A.

Die Agten Immoblien AG hat einen super Service geboten. Die Abwicklung und Beratung war äusserst professionell! Wir können die Dienstleistungen der Herren Agten nur wärmstens empfehlen.

Neues Zuhause gefunden

B+M Möri

Durch die schnelle Arbeit von Herr Daniel Agten haben wir unser neues zuhause in Ernen gefunden. Mit bestem Dank

Höchst effiziente und gute Zusammenarbeit

Marilène J.

Wirklich erstaunlich mit welcher Kompetenz und Tatkraft Sie in gerade mal 3 Wochen unsere Immobilie an Käufer vermittelt haben, die auch super zum Chalet passen. Ebenso der erzielte Preis war für alle Parteien akzeptabel und fair...

Nochmals vielen Dank für die kurze aber höchst effiziente und gute Zusammenarbeit... Wir werden Sie jederzeit weiterempfehlen!

Wir waren mit der rasanten Abwicklung sehr zufrieden

Marcel I.

Wir waren sehr zufrieden mit der rasanten Abwicklung. Alle Fragen wurden zügig beantwortet. Frau Dolling war sehr engagiert, da wir alle auch unter Zeitdruck standen.

Das Objekt wurde sehr schnell verkauft

Franz A.

Der Verkauf meines Ferienhauses über die Firma Agten Immobilien AG hat hervorragend und unkompliziert geklappt. Ich wurde sehr persönlich von Herr Roland Imboden betreut. Das Objekt wurde zudem sehr schnell verkauft. Alles bestens, kann ich gerne weiter empfehlen.

Rundum zufrieden!

Daniel Z.

Wir haben für den Verkauf eines Hauses in Stalden die Agten Immbilien AG als Verkaufspartner engagiert ... und haben dies nicht bereut.
Von der Markwertschätzung, über die Verkaufsdokumentation, die Werbung, die Besichtigungen, die Verkaufsgespräche, bis hin zur Beurkundung hat uns die Agten Immobilien AG erstklassig betreut.

Wir können die Agten Immobilien AG bedenkenlos zu 100% weiterempfehlen.

Stets gut telefonisch und per Mail erreichbar

Roman L.

Sehr freundliche und wohlwollende Betreuung (ich schreibe als Käufer). Stets gut telefonisch und per Mail erreichbar. Nicht nur das Geschäftliche stand im Vordergrund, was ich als angenehm empfand. Auch der Umgang mit den Verkäufern war respektvoll und bedürfnisorientiert.

Wir werden die Firma Agten jederzeit sehr empfehlen

Alfons W.

Wir waren mit der Beratung sowie der Betreuung von Frau Berther sehr zufrieden. Es hat alles reibungslos funktioniert und würden jederzeit die Agten Immobilien sehr empfehlen.
Besten Dank für Ihr tolles Engagement!

... ein wahrer Profi

Dorothea A.

Die Beratung bis zum Ende des Verkaufs (inkl. Notar) bei den Agten Immobilien AG durch Herrn Daniel Agten war HERVORRAGEND und einfach PERFEKT! Herr Agten war sehr hilfsbereit und freundlich, ein wahrer PROFI! Blitzschneller Verkauf an sehr nette Käufer!

Ich kann die Firma AGTEN IMMOBILIEN AG durch Ihre hilfsbereite Art bestens weiterempfehlen und ein grosses DANKE!I ch bedanke mich recht herzlich für alles und bin sehr zufrieden!

Kompetente Beratung

Fux S.

Kompetente Beratung, freundlicher Kontakt. Ich kann Herr Imboden, Agten Immobilien sehr empfehlen.

Danke nochmal

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienwohnungen. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Worauf muss ich beim Kauf älterer Walliser Chalets bezüglich Sanierung und Energieeffizienz achten?

Bei älteren Objekten (z. B. traditionelle Chalets) sind die energetische Beschaffenheit und kantonale Förderprogramme (wie das Gebäudeprogramm Wallis) entscheidend. Wir prüfen für Sie den Zustand von Heizung (z. B. Wärmepumpen-Potenzial), Dämmung und Dach.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Verkehrswertes. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1,5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Listen Ansicht
Karten Ansicht