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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

Die Immobilie "Exklusive Wohnung an gesuchter Lage in Brig-Glis" wurde verkauft.
Es wurden 107 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Neu
Anzahl Bilder26
  • Brig-Glis
  • Brig/Glis/Naters

Grosszügige Parzelle in der Wohnzone W4 in Brig

Haus / Chalet
Preis
1'198'000
Fläche
150 m² Wohnfläche809 m² Gesamtfläche
Neu
Anzahl Bilder21
  • Blatten bei Naters
  • Aletschgebiet

Authentisches Bergidyll mit Potenzial bei der Belalp

Wohnung
Preis
149'000
Fläche
45 m² Wohnfläche
Zimmer
2 Räume
Neu
Anzahl Bilder21
  • Münster
  • Goms

Walliser Charme & Bergpanorama – Ferienwohnung in Münster

Wohnung
Preis
449'000
Fläche
85 m² Wohnfläche
Zimmer
3 ½ Räume
Neu
Anzahl Bilder15
  • Naters
  • Brig/Glis/Naters

Bella Vista – Exklusive Aussichtslage oberhalb von Naters

Bauland
Preis
629'000
Fläche
132 m² Wohnfläche2293 m² Gesamtfläche
Zimmer
8 Räume
Neu
Anzahl Bilder6
  • Ausserbinn - Ernen
  • Goms

Vom Walliser Stall zum persönlichen Rückzugsort

Haus / Chalet
Preis
598'000
Fläche
129 m² Wohnfläche125 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder27
  • Fiesch
  • Goms

Einzigartige Duplexwohnung in Fiesch

Wohnung
Preis
968'000
Fläche
170 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Anzahl Bilder22
  • Binntal
  • Goms

Hochwertig ausgebaute Stall-Scheune im Binntal

Haus / Chalet
Preis
auf Anfrage
Fläche
50 m² Wohnfläche71 m² Gesamtfläche
Zimmer
5 Räume
Anzahl Bilder27
  • Bellwald
  • Aletschgebiet

Wo Erholung zuhause ist – Traumhaftes Chalet in Bellwald

Haus / Chalet
Preis
689'000
Fläche
120 m² Wohnfläche360 m² Gesamtfläche
Zimmer
4 ½ Räume
Anzahl Bilder37
  • Bitsch
  • Brig/Glis/Naters

Modernes Einfamilienhaus in idyllischer Naturlage

Haus / Chalet
Preis
1'090'000
Fläche
167 m² Wohnfläche503 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder27
  • Binn
  • Goms

Zwei Wohnungen im Landschaftspark Binntal

Wohnung
Preis
449'000
Fläche
90 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Ich kann die Agten Immobilien AG mit voller Überzeugung weiterempfehlen

Tony C.

Zeitungsinserate haben mich auf die Agten Immobilien Vermittlung aufmerksam gemacht. So bin ich zu meinem ersten Treffen nach Naters gefahren. Unkompliziert und zielgerichtet haben wir unser erstes Gespräch geführt. Ich habe mich wohl dabei gefühlt. Vertrauensvoll und sachkompetent wurden meine Anliegen besprochen. Auf meine Fragen ist Daniel mit viel Empathie eingegangen. Er war auch sehr bemüht den Deal zu einem schnellen und erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Meine Fragen zu den Rahmenbedingungen und der Umsetzung seiner Vermittlungstätigkeit wurden zu meiner vollen Zufriedenheit beantwortet.

Zuverlässig wie eine Schweizer Uhr hielt sich Daniel an die abgemachten Termine. Gemeinsame Sitzungstermine waren schnell gefunden. Bei Nachfragen erhielt ich umgehend die gesuchten Antworten. Sei es via E-Mail oder telefonisch.

Die strukturierte Vorgehensweise bei der Umsetzung seiner Arbeit hat mir gefallen. Seinen Erläuterungen folgten innert kürzester Zeit auch die entsprechenden Arbeiten dazu. So habe ich mich bei diesem Projekt in guten Händen befunden.

Daniel hat mich stets auf dem Laufenden gehalten. So konnten wir Entscheidungen zeitnah treffen und den Verkauf der Wohnung ohne jegliches Problem abwickeln. Da ich sehr gute Erfahrungen mit Daniel und seinen Geschäftsabwicklungen gemacht habe, kann ich ihn als Wohnungs-Verkäufer mit voller Überzeugung empfehlen. Willst du ein Objekt mit möglichst wenig anfallendem Papierkram und dennoch sehr zuverlässig verkaufen, bist du bei Daniel Agten an der richtigen Adresse.

Die Fachkompetenz sowie das Netzwerk von Agten Immobilien führten zu einem baldigen Verkauf

Sebastian V.

Wir haben unsere Alphütte mit Daniel Agten verkauft und der Verkaufsprozess war klar strukturiert, die Leistungen waren einwandfrei und die Fachkompetenz sowie das Netzwerk von Agten Immobilien führten zu einem baldigen Verkauf. Wir waren daher sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit.

... wir haben die Menschlichkeit geschätzt

Caroline und Roland B.

Wir haben die Professionalität gepaart mit Menschlichkeit geschätzt und werden Ihre Firma gerne weiterempfehlen.

Der gesamte Prozess war von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss hochprofessionell

Alex S.

Wir haben über Agten eine Wohnung im Wallis gekauft. Aus meiner Sicht war der gesamte Prozess von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss hochprofessionell. Frau D. Hat uns als ‚Neuwalliser‘ exzellent beraten, war gut erreichbar oder es kamen zeitnah Rückrufe.
Wir würden jederzeit wieder bei Agten kaufen.

Wir hatten jederzeit ein gutes Gefühl

Patrick L.

Wir bedanken uns bei Daniel und der Agten Immobilien bei der Kaufabwicklung unseres Maiensäss. Vom Erstkontakt über Beantwortung unzähliger offener Punkte bis hin zum Kaufabschluss fühlten wir uns ernst genommen und hatten zu jederzeit ein sehr gutes Gefühl. Wir können Herr Agten und die Agten Immobilien zu 100% weiter empfehlen.
Vielen Dank

Herr Agten war stets hilfsbereit und hat schnell geantwortet

Peter B.

Herr Agten hat uns von Anfang an sehr gut beraten und uns informative Hinweise gegeben. Er war stets hilfsbereit und hat schnell geantwortet. Wir können Herrn Agten uneingeschränkt weiterempfehlen.

Dank Ihnen konnten wir unser Traumobjekt kaufen

Rolf R.

Wir haben grosse Freude am Maiensäss in Selkingen (Goms).Wir haben Sie als sehr freundlich erlebt und würden Sie sehr gerne weiterempfehlen. Es hat alles bestens geklappt mit der Einhaltung vom Termin und alles was es für den Verkauf von der Liegenschaft benötigt wurde. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft Gesundheit und viel Erfolg mit Ihren Geschäften.

Molto gentili e disponibili

Davide B.

Molto gentili e disponibili. Ci hanno consigliato con onestà e franchezza. Siamo soddisfatti del servizio offerto dall'agenzia.

Danke für deine Einfühlsamkeit und Geduld

Evang. Marienschwestern

Carola, wir möchten uns ganz herzlich für deinen Einsatz im Hinblick auf den Verkauf des kleinen Häuschens in Ausserbinn bedanken. Danke für deine Einfühlsamkeit und Geduld mit Ausdauer, wo der Verkauf nicht so schnell von Statten gehen konnte, wie man gedacht hatte. Aber am Ende wird es immer gut, wenn man lang genug warten kann. Uns ist es eine Freude, dass Frau M. sich so sehr über das Häuschen freut und findet es genau das, was sie so lange gesucht und gesehnt hatte. 

Mit ALLEM waren wir sehr gut bedient!

Gerhard B.

Mit ALLEM waren wir mit Frau Carola Dolling, ihrer Vorgängerin und mit Herr Armin Agten sehr gut bedient und werden sie weiterempfehlen.

Die Maklerin war von Anfang an offen, ehrlich, kompetent und professionell

Cristina D.

Wir sind über die Agten Immobilien AG zu einem wunderschönen, kleinen Paradiesli gekommen. Die Betreuung durch die Maklerin war von Anfang an offen, ehrlich, kompetent und professionell. Bei Fragen konnten wir uns jederzeit melden und der gesamte Ablauf bis zur Unterschrift des Kaufvertrages beim Notar lief ohne grosse Probleme ab. Wir können die Agten Immobilien AG aus Sicht des Käufers ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen.

Ich habe die offene Kommunikation sehr geschätzt

Thomas H.

Ich habe die Zusammenarbeit mit Frau Dolling sehr geschätzt insbesondere die transparente, offene Kommunikation sowie die regelmässigen Updates. Ich werde mich bei einem weiteren geeigneten Objekt gerne wieder bei Ihnen melden.

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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