Die Wohnung wurde innert kürzester Zeit verkauft. Die Beratung war kompetent und zufriedenstellend. Angenehme Zusammenarbeit. Werde Agten Immobilien weiterempfehlen.
Umbauobjekt kaufen | Agten Immobilien
- Bratsch
- Gampel-Steg und Umgebung
Altertümlicher Baukomplex im Dorfkern von Bratsch
- Preis
- 119'000
- Fläche
- 135 m² Gesamtfläche
- Fiesch
- Aletschgebiet
Erhaltenswerter Stadel im typischen Walliserstil im Goms
- Preis
- 69'000
- Fläche
- 76 m² Gesamtfläche
- Staldenried
- Visp und Umgebung
Renovationsbedürftiges Chalet bei Staldenried in herrlicher...
- Preis
- 198'000
- Fläche
- 100 m² Wohnfläche
- Zimmer
- 5 ½ Räume
- Fiesch
- Aletschgebiet
Stadel im typischen Walliserstil inmitten von Fiesch
- Preis
- 179'000
- Fläche
- 87 m² Gesamtfläche
- Gluringen - Goms
- Goms
Stall zum Umbau in idyllischer Lage im Goms
- Preis
- 419'000
- Fläche
- 188 m² Gesamtfläche
- Grächen
- Mattertal (Zermatt)
Stall-Scheune in der Dorfzone von Grächen
- Preis
- 80'000
- Fläche
- 160 m² Gesamtfläche
- Zimmer
- 2 Räume
Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG
Angenehme Zusammenarbeit
Wir konnten sehr schnell unser Haus mit 3 Wohnungen in Grächen verkaufen
Wir konnten sehr schnell unser Haus mit 3 Wohnungen und einem Studio in Grächen verkaufen. Da es eher ein grösseres Gebäude für ein "Chalet in einem Ski Gebiet" war, war es sicher nicht einfach. Der Vermittler hat uns sehr gut beraten. Alles war unkompliziert, aber trotzdem professionell.
Stets gut telefonisch und per Mail erreichbar
Sehr freundliche und wohlwollende Betreuung (ich schreibe als Käufer). Stets gut telefonisch und per Mail erreichbar. Nicht nur das Geschäftliche stand im Vordergrund, was ich als angenehm empfand. Auch der Umgang mit den Verkäufern war respektvoll und bedürfnisorientiert.
Ausgezeichnet und sehr zufrieden!
Unsere Immobilie wurde durch Daniel Agten sehr kompetent, unkompliziert und schnell vermittelt. Sämtliche Abläufe wurden einfach und zur vollen Zufriedenheit abgewickelt. Jederzeit wieder.
Der Verkauf wurde sehr seriös, unkompliziert und kompetent vollzogen
Der Verkauf unserer Altliegenschaft wurde durch Agten Daniel sehr seriös, unkompliziert und kompetent vollzogen. Die vereinbarten Ziele, wie Termin und Preis wurden eingehalten. Ich kann die Agten Immobilien AG nur weiterempfehlen.
Der Kauf konnte schnell und korrekt abgeschlossen werden
Die Bewertung der Liegenschaft war mit einer Schatzung gut dokumentiert. Agten Immobilien bringt rasch eine fundierte Markteinschätzung. Ich bin mit den Dienstleistungen sehr zufrieden.
Wir sind mit der Freundlichkeit, Professionalität und Qualität sehr zufrieden
Wir sind sehr zufrieden mit der Freundlichkeit, Professionalität und Qualität von Herrn Daniel Agten, die wir erfahren durften beim Verkauf unserer Wohnung im Goms.
Sehr kundenfreundlich
Wir haben dank Agten Immobilien eine tolle Immobilie gefunden. Stets rasche Rückmeldung bei Fragen. Sehr kundenfreundlich.
Toller Rundum-Service
Ich erzähle sowieso jedem, der in Frage kommt, persönlich und gerne von Ihrem tollen Rundumservice! Nochmals danke für alles und ich komme bei erneutem Bedarf sehr gerne wieder auf Sie zurück.
We are very positive about the entire process with Agten Immobilien
With this letter we would like to inform you that we were very satisfied with the contact and information of Ms. Dolling during being the representative of the sellers of the apartmentin Lax. We would like to inform you that we are very positive about the entire processwith Agten Immobilien and Ms. Dolling.
For us most important was the good information online and photos and the quick, friendly and correct information sharing during the process. Although Agten Immobilien was working for the selling party we always had the feeling we could trust Ms. Dolling.
So thank you again.
Wir waren rundum in guten Händen
Wir waren von A - Z sehr zufrieden und rundum in guten Händen. Es ging alles relativ zügig, aber wir waren stets gut informiert und wussten über alle nächsten Schritte klar Bescheid. Ein grosses Kompliment an Gina Berther und Agten Immobilien. Dank und mit euch ist ein riesiger Traum in Erfüllung gegangen.
Empathie durch die gesamten Vertragsverhandlungen
Familiäre Atmosphäre die in jeder Hinsicht zu spüren war - klare Struktur - Empathie durch die gesamten Vertragsverhandlungen - kein Aufdrängen - klar, zielorientiert und fokussiert. Vielen Dank!
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?
Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienwohnungen. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.
Worauf muss ich beim Kauf älterer Walliser Chalets bezüglich Sanierung und Energieeffizienz achten?
Bei älteren Objekten (z. B. traditionelle Chalets) sind die energetische Beschaffenheit und kantonale Förderprogramme (wie das Gebäudeprogramm Wallis) entscheidend. Wir prüfen für Sie den Zustand von Heizung (z. B. Wärmepumpen-Potenzial), Dämmung und Dach.
Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?
Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:
- Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
- Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
- Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
- Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.
Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?
Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.
- Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Verkehrswertes. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
- Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.
Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?
Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:
- Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
- Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
- Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1,5% des Kaufpreises.
Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.
Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?
Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:
- Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
- Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
- Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.





