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Umbauobjekt kaufen | Agten Immobilien

Es wurden 6 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Anzahl Bilder16
  • Bratsch
  • Gampel-Steg und Umgebung

Altertümlicher Baukomplex im Dorfkern von Bratsch

Umbauobjekt
Preis
119'000
Fläche
135 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder10
  • Fiesch
  • Aletschgebiet

Erhaltenswerter Stadel im typischen Walliserstil im Goms

Umbauobjekt
Preis
69'000
Fläche
76 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder40
  • Staldenried
  • Visp und Umgebung

Renovationsbedürftiges Chalet bei Staldenried in herrlicher...

Umbauobjekt
Preis
198'000
Fläche
100 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Anzahl Bilder11
  • Fiesch
  • Aletschgebiet

Stadel im typischen Walliserstil inmitten von Fiesch

Umbauobjekt
Preis
179'000
Fläche
87 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder9
  • Gluringen - Goms
  • Goms

Stall zum Umbau in idyllischer Lage im Goms

Umbauobjekt
Preis
419'000
Fläche
188 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder5
  • Grächen
  • Mattertal (Zermatt)

Stall-Scheune in der Dorfzone von Grächen

Umbauobjekt
Preis
80'000
Fläche
160 m² Gesamtfläche
Zimmer
2 Räume

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Angenehme Zusammenarbeit

Astrid W.

Die Wohnung wurde innert kürzester Zeit verkauft. Die Beratung war kompetent und zufriedenstellend. Angenehme Zusammenarbeit. Werde Agten Immobilien weiterempfehlen.

Verkauf zu unserer vollsten Zufriedenheit getätigt

Jean-Claude I.

Agten Immobilien hat uns kompetent beraten und den Verkauf zu unserer Zufriedenheit getätigt. Agten Immobilien kann ich nur empfehlen.

Die Maklerin war von Anfang an offen, ehrlich, kompetent und professionell

Cristina D.

Wir sind über die Agten Immobilien AG zu einem wunderschönen, kleinen Paradiesli gekommen. Die Betreuung durch die Maklerin war von Anfang an offen, ehrlich, kompetent und professionell. Bei Fragen konnten wir uns jederzeit melden und der gesamte Ablauf bis zur Unterschrift des Kaufvertrages beim Notar lief ohne grosse Probleme ab. Wir können die Agten Immobilien AG aus Sicht des Käufers ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen.

Molto gentili e disponibili

Davide B.

Molto gentili e disponibili. Ci hanno consigliato con onestà e franchezza. Siamo soddisfatti del servizio offerto dall'agenzia.

Die Kommunikation war während des gesamten Prozesses transparent und klar

Beatrice B.

Wir waren mit der Zusammenarbeit mit Agten Immobilien rundum zufrieden. Die Kommunikation war während des gesamten Prozesses klar, transparent und jederzeit freundlich. Besonders hervorheben möchten wir das Engagement von Gina Berther, die uns kompetent begleitet und sich stets für unsere Anliegen eingesetzt hat.
Wir können Agten Immobilien uneingeschränkt weiterempfehlen und wünschen ihnen viel Erfolg für die Zukunft.

Frau Berther hat uns unseren Traum erfüllt

Andi W.

Agten Immobilien können wir nur weiterempfehlen. Frau Berther war sehr zuvorkommend, unkompliziert, freundlich, spontan und hat uns so unseren Traum erfüllt. Ohne sie wäre dieser nicht so schnell in Erfüllung gegangen. Vielen, vielen Dank!

... wir haben die Menschlichkeit geschätzt

Caroline und Roland B.

Wir haben die Professionalität gepaart mit Menschlichkeit geschätzt und werden Ihre Firma gerne weiterempfehlen.

Es bestand von Anfang an eine gute und herzliche Atmosphäre und Harmonie

Horst S.

Wir konnten über die Agten Immobilien AG eine Wohnung im Goms erwerben. Mit Frau Carola Dolling als Vermittlerin zwischen der Verkäuferschaft und uns, bestand von Anfang eine gute und herzliche Atmosphäre und Harmonie. Durch ihre kompetente Beratung, sei es bei der Besichtigung wie auch Telefonisch, konnte Sie unsere Fragen stets zu unserer Zufriedenheit beantworten.

Wir können die Agten Immobilien AG nur weiterempfehlen!

Zuverlässig und kompetent

Lydia W.

Herr Armin Agten ist zuverlässig und kompetent. Er ist trotz "komplizierten" Interessenten immer freundlich und professionell geblieben. Wir können Agten Immobilien AG weiterempfehlen.

Sehr zufrieden mit den Leistungen

Karl W.

Sehr zufrieden mit den Leistungen von Marco Williner bei der Agten Immobilien AG. Er war immer hilfsbereit und professionell und tat alles, um sicherzustellen, dass unsere Bedürfnisse erfüllt wurden. Ich würde ihn auf jeden Fall empfehlen.

Les explications préalables, au téléphone, se sont avérées exactes

Georges D.

Je fais suite à notre entretien téléphonique et vous confirme que je suis très satisfait des prestations de Madame Carola Dolling. J'ai obtenu rapidement un rendez-vous pour la visite, un samedi. Les explications préalables, au téléphone, se sont avérées exactes lors de la visite qui s'est soldée par un achat immédiat sans négociation du prix. Madame Dolling était très ponctuelle pour le rendez-vous et assistée d'une personne qui a assuré la traduction en langue française. Je recommanderai votre collaboratrice à tous ceux qui me demanderaient des renseignements à son sujet.

Die Geschwindigkeit, mit der wir den Kauf abschließen konnten, hat mich selbst überrascht

Bowen F.

Von Anfang an hat Carola Dolling klar und häufig mit mir kommuniziert, um sicherzustellen, dass ich über die wichtigsten Schritte des Kaufprozesses und die Anforderungen an mich auf dem Laufenden bin. Als jemand, der diesen Prozess zum ersten Mal durchläuft, war das eine große Hilfe. Carola hat immer prompt auf E-Mails und Fragen geantwortet, und als sie einmal im Urlaub war, hat sie mir klar erklärt, wer sie vertreten würde und wo ich Hilfe finden könnte. Die Geschwindigkeit, mit der wir den Kauf abschliessen konnten, hat mich selbst überrascht, und insgesamt war ich mit der Zusammenarbeit mit Agten Immobilien sehr zufrieden. Ich werde Sie auf jeden Fall weiterempfehlen!

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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