SuchenZurücksetzen
Mehr Filter Filter anzeigen Filter schliessen

Umbauobjekt kaufen | Agten Immobilien

Es wurden 6 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Anzahl Bilder16
  • Bratsch
  • Gampel-Steg und Umgebung

Altertümlicher Baukomplex im Dorfkern von Bratsch

Umbauobjekt
Preis
119'000
Fläche
135 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder40
  • Staldenried
  • Visp und Umgebung

Renovationsbedürftiges Chalet bei Staldenried in herrlicher...

Umbauobjekt
Preis
198'000
Fläche
100 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Neu
Anzahl Bilder9
  • Herbriggen
  • Mattertal (Zermatt)

Sanierungsobjekt mit Potenzial in Herbriggen bei Zermatt

Umbauobjekt
Preis
149'000
Fläche
360 m² Wohnfläche
Zimmer
10+ Räume
Anzahl Bilder9
  • Gluringen - Goms
  • Goms

Stall zum Umbau in idyllischer Lage im Goms

Umbauobjekt
Preis
419'000
Fläche
188 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder5
  • Grächen
  • Mattertal (Zermatt)

Stall-Scheune in der Dorfzone von Grächen

Umbauobjekt
Preis
80'000
Fläche
160 m² Gesamtfläche
Zimmer
2 Räume
Anzahl Bilder15
  • Ried-Mörel
  • Aletschgebiet

Stall-Scheune mit Zweitwohnsitzpotenzial bei der Riederalp

Umbauobjekt
Reserviert

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Ihre kompetente Kommunikation und ihr schnelles Vorgehen waren eine enorme Hilfe

Manuel G.

Wir möchten uns bei Frau Dolling für ihre Hilfsbereitschaft und Verfügbarkeit herzlich bedanken. Ihre kompetente Kommunikation und ihr schnelles Vorgehen waren eine enorme Hilfe für den Wohnungskauf. Wir empfehlen gerne die engagierte und professionelle Immobilienfirma Agten AG.

Fast, professional and very personal touch

Pasi P.

I only can recommned Agten Immobilien. Fast, professional and very personnal touch.

Freundliche, unkomplizierte Bearbeitung

Stefan W.

Freundliche, unkomplizierte Bearbeitung des Auftrages. Gerne wieder!

Ich bin sehr zufrieden mit dem Kauf des Chalets 

Charly B.

- die Leistungen waren sehr gut

- alle Termine wurden einhalten

- der Vermittler ist immer zur Verfügung gestanden

- das Chalet war das wert wofür es gekostet hat

- ich bin sehr zufrieden mit dem Kauf des Chalets

- ich habe gute Gründe die Firma Immobilien Agten weiter zu empfehlen und werde dies auch tun!

Es bestand von Anfang an eine gute und herzliche Atmosphäre und Harmonie

Horst S.

Wir konnten über die Agten Immobilien AG eine Wohnung im Goms erwerben. Mit Frau Carola Dolling als Vermittlerin zwischen der Verkäuferschaft und uns, bestand von Anfang eine gute und herzliche Atmosphäre und Harmonie. Durch ihre kompetente Beratung, sei es bei der Besichtigung wie auch Telefonisch, konnte Sie unsere Fragen stets zu unserer Zufriedenheit beantworten.

Wir können die Agten Immobilien AG nur weiterempfehlen!

Sie hat uns von Anfang bis Ende super unterstützt

Mathias H.

Wir sind sehr zufrieden mit dem Service der Agten Immobilien AG, vor allem mit Gina Berther. Sie hat immer auf unsere Wünsche gehört und uns von Anfang bis Ende super unterstützt. Die Beratung war freundlich und kompetent. Die Kommunikation war klar und verständlich. Die Termine wurden eingehalten, und wir wurden regelmässig über alles informiert. Dank ihres Einsatzes konnten wir unser Ferienhaus glücklich verkaufen, an jemanden, der es gut pflegt. Wir empfehlen die Agten Immobilien AG und Gina Berther gerne weiter.

5 Sterne und ein Ausgezeichnet

Erhard S.

Also, Sie bekommen von mir 5 Sterne und ein "Ausgezeichnet" für Umgang mit dem Kunden. Ich habe mich zu jederzeit gut aufgehoben gefühlt und bin rundum zufrieden.

Rundum zufrieden!

Daniel Z.

Wir haben für den Verkauf eines Hauses in Stalden die Agten Immbilien AG als Verkaufspartner engagiert ... und haben dies nicht bereut.
Von der Markwertschätzung, über die Verkaufsdokumentation, die Werbung, die Besichtigungen, die Verkaufsgespräche, bis hin zur Beurkundung hat uns die Agten Immobilien AG erstklassig betreut.

Wir können die Agten Immobilien AG bedenkenlos zu 100% weiterempfehlen.

Ziel- und erfolgsorientiert

Rolf E.

Freundlich, pünktlich, ziel- und erfolgsorientiert, kulant, engagiert.
Wir sind mit der Dienstleistung von Agten Immobilien rundum zufrieden.
Sehr empfehlenswert. Besten Dank.

Verkauf zu unserer vollsten Zufriedenheit getätigt

Jean-Claude I.

Agten Immobilien hat uns kompetent beraten und den Verkauf zu unserer Zufriedenheit getätigt. Agten Immobilien kann ich nur empfehlen.

Freundlicher Kontakt und transparenter Prozess

Mathias K.

Sehr kompetente Beratung, freundlicher Kontakt, transparenter Prozess und schnelle Abwicklung. Kann ich nur weiterempfehlen.

Wir hatten jederzeit ein gutes Gefühl

Patrick L.

Wir bedanken uns bei Daniel und der Agten Immobilien bei der Kaufabwicklung unseres Maiensäss. Vom Erstkontakt über Beantwortung unzähliger offener Punkte bis hin zum Kaufabschluss fühlten wir uns ernst genommen und hatten zu jederzeit ein sehr gutes Gefühl. Wir können Herr Agten und die Agten Immobilien zu 100% weiter empfehlen.
Vielen Dank

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Listen Ansicht
Karten Ansicht