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Umbauobjekt kaufen | Agten Immobilien

Es wurden 6 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Anzahl Bilder16
  • Bratsch
  • Gampel-Steg und Umgebung

Altertümlicher Baukomplex im Dorfkern von Bratsch

Umbauobjekt
Preis
119'000
Fläche
135 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder10
  • Fiesch
  • Aletschgebiet

Erhaltenswerter Stadel im typischen Walliserstil im Goms

Umbauobjekt
Preis
69'000
Fläche
76 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder40
  • Staldenried
  • Visp und Umgebung

Renovationsbedürftiges Chalet bei Staldenried in herrlicher...

Umbauobjekt
Preis
198'000
Fläche
100 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Anzahl Bilder11
  • Fiesch
  • Aletschgebiet

Stadel im typischen Walliserstil inmitten von Fiesch

Umbauobjekt
Preis
179'000
Fläche
87 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder9
  • Gluringen - Goms
  • Goms

Stall zum Umbau in idyllischer Lage im Goms

Umbauobjekt
Preis
419'000
Fläche
188 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder5
  • Grächen
  • Mattertal (Zermatt)

Stall-Scheune in der Dorfzone von Grächen

Umbauobjekt
Preis
80'000
Fläche
160 m² Gesamtfläche
Zimmer
2 Räume

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Höchst effiziente und gute Zusammenarbeit

Marilène J.

Wirklich erstaunlich mit welcher Kompetenz und Tatkraft Sie in gerade mal 3 Wochen unsere Immobilie an Käufer vermittelt haben, die auch super zum Chalet passen. Ebenso der erzielte Preis war für alle Parteien akzeptabel und fair...

Nochmals vielen Dank für die kurze aber höchst effiziente und gute Zusammenarbeit... Wir werden Sie jederzeit weiterempfehlen!

Ich finde insbesondere gut, dass die Firma Agten immer sehr umfangreiche Dokumentationen macht

Nick B.

Sie haben ja schon so viele gute Rezensionen auf dem Web, da braucht es meine nicht auch noch. Ich bin sehr zufrieden mit Frau Dollings Beratung. Sie hat auch keinen Druck gemacht als es etwas länger gedauert hat mit den Abklärungen, was ich als angenehm und vertrauensbildend empfand. Was die Geschichte mit den Absenkungen in St.German betrifft, da habe ich die relevante Information von der Raiffeisen erhalten und nicht via Verkaufskanal - aber ich habe verstanden, dass da ein Interessenkonflikt punkto Transparenz besteht - und habe das Risiko selber eingeschätzt. Ich finde insbesondere gut, dass die Firma Agten immer sehr umfangreiche Dokumentationen macht.

Der Umgang mit Ihnen als Verhandlungspartner war angenehm

Herbert S.

Ich war mit der Art Ihrer Immobilienvermittlung sehr zufrieden. Sie haben sich Zeit genommen, mir (uns) die Wohnung in Bellwald zwei Mal zu zeigen. Sie sind mir auch finanziell im Angebot etwas entgegen gekommen. Auf Fragen haben Sie immer prompt geantwortet und die nötigen Informationen abgegeben. Der Umgang mit Ihnen als Verhandlungspartner war angenehm. Ich kann Ihr Immobilienbüro weiterempfehlen.

Sehr hilfsbereit und immer für Fragen offen

Todor A.

Toller Service. Sehr hilfsbereit und immer für Fragen offen. Gerne wieder.

Ihre kompetente Kommunikation und ihr schnelles Vorgehen waren eine enorme Hilfe

Manuel G.

Wir möchten uns bei Frau Dolling für ihre Hilfsbereitschaft und Verfügbarkeit herzlich bedanken. Ihre kompetente Kommunikation und ihr schnelles Vorgehen waren eine enorme Hilfe für den Wohnungskauf. Wir empfehlen gerne die engagierte und professionelle Immobilienfirma Agten AG.

Äusserst kompetent und zuvorkommend bedient

Patricia G.

Sehr empfehlenswert! Wir wurden äusserst kompetent und zuvorkommend bedient. Besser hätten wir es nicht haben können. Ein grosser Dank für die tolle Arbeit!

Wir sind sehr zufrieden

Jacqueline H.

Wir sind sehr zufrieden mit dem Service von Frau Xenia Ritz & Agten Immobilien. Der Verkauf unserer Immobilie wurde schnell und unkompliziert abgewickelt. Nochmals vielen herzlichen Dank

Stets gut telefonisch und per Mail erreichbar

Roman L.

Sehr freundliche und wohlwollende Betreuung (ich schreibe als Käufer). Stets gut telefonisch und per Mail erreichbar. Nicht nur das Geschäftliche stand im Vordergrund, was ich als angenehm empfand. Auch der Umgang mit den Verkäufern war respektvoll und bedürfnisorientiert.

Sehr gute Unterstützung in der Verkaufsverhandlung

Oskar B.

Sehr kompetente Beratung, freundlich und unkompliziert, sehr gute Unterstützung in der Verkaufsverhandlung. Kann Agten Immobilien jederzeit weiterempfehlen.

Einfach nur danke für alles!

Carmen und Georges R.

Wir sind sehr dankbar das alles so tip top geklappt hat.
 

Ich war sehr zufrieden mit der Leistung

Alexandra S.

Ich war sehr zufrieden mit der Leistung und der Beratung. Er war stets gut erreichbar, ging auf meine Fragen ein und ich würde ihn jederzeit weiterempfehlen.

Professionelle, freundliche und unkomplizierte Unterstützung

Stephan A.

Wir sind sehr zufrieden mit dem Service von Agten Immobilien. Sie hat uns eine tolle Wohnung gefunden, sie hat uns jederzeit sehr professionell, freundlich und unkompliziert unterstützt. Nochmals vielen herzlichen Dank !!

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienwohnungen. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Worauf muss ich beim Kauf älterer Walliser Chalets bezüglich Sanierung und Energieeffizienz achten?

Bei älteren Objekten (z. B. traditionelle Chalets) sind die energetische Beschaffenheit und kantonale Förderprogramme (wie das Gebäudeprogramm Wallis) entscheidend. Wir prüfen für Sie den Zustand von Heizung (z. B. Wärmepumpen-Potenzial), Dämmung und Dach.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Verkehrswertes. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1,5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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