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Umbauobjekt kaufen | Agten Immobilien

Es wurden 4 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Anzahl Bilder16
  • Bratsch
  • Gampel-Steg und Umgebung

Altertümlicher Baukomplex im Dorfkern von Bratsch

Umbauobjekt
Preis
119'000
Fläche
135 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder40
  • Staldenried
  • Visp und Umgebung

Renovationsbedürftiges Chalet bei Staldenried in herrlicher...

Umbauobjekt
Preis
198'000
Fläche
100 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Anzahl Bilder9
  • Gluringen - Goms
  • Goms

Stall zum Umbau in idyllischer Lage im Goms

Umbauobjekt
Preis
419'000
Fläche
188 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder5
  • Grächen
  • Mattertal (Zermatt)

Stall-Scheune in der Dorfzone von Grächen

Umbauobjekt
Preis
80'000
Fläche
160 m² Gesamtfläche
Zimmer
2 Räume

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Je recommande vivement

Tom P.

Toujours disponible, réponse à toutes mes questions. Je recommande vivement.

Mit grossem Vertrauen fanden alle Gespräche mit Frau Ritz statt

Rita V.

Die Kommunikation war mit Ihrem ganzen Team bzw. speziell mit Frau Ritz sehr sehr gut. Die Gespräche waren stets sehr freundlich und wurden professionell geführt. Frau Ritz hat mit grosser Fachkompetenz gehandelt. Mit grossem Vertrauen fanden alle Gespräche mit Frau Ritz statt. Ihre Firma würde ich allen Menschen, die mich für einen Wohnungskauf oder Wohnungsverkauf anfragen, bestens empfehlen.

DIE Agentur zum Kauf oder Verkauf im Wallis

Karin M.

Die Agentur zum Kauf oder Verkauf im Wallis! Es lässt sich sicher eine geeignete Gegenpartei finden durch Agten.

Molto gentili e disponibili

Davide B.

Molto gentili e disponibili. Ci hanno consigliato con onestà e franchezza. Siamo soddisfatti del servizio offerto dall'agenzia.

Sehr empfehlenswerte Leistungen

Sibylle W.

Die Kontaktnahme mit der Agten Immobilien AG gestaltete sich als sehr freundlich. Unser Anliegen beim ersten Zusammentreffen wurde effizient und transparent behandelt.
Bereitschaft und Einsatz der zuständigen Maklerin wirkten positiv, ihre Beratung routiniert. Die Bearbeitung der Verkaufs-Ausschreibung ging zügig und zuverlässig vonstatten.

Besten Dank für die empfehlenswerten Leistungen!

Speditive Abwicklung

Karl J.

Kompetente Beratung, professionelle und speditive Abwicklung sowie freundlicher Umgang. Ich werde Agten Immobilien AG jederzeit weiter empfehlen.

Très bonne expérience et personnel très avenant

Karine D.

Très bonne expérience, atmosphère sympathique, conseils avisés, réponses rapides, personnel très avenant

Der Umgang mit Ihnen als Verhandlungspartner war angenehm

Herbert S.

Ich war mit der Art Ihrer Immobilienvermittlung sehr zufrieden. Sie haben sich Zeit genommen, mir (uns) die Wohnung in Bellwald zwei Mal zu zeigen. Sie sind mir auch finanziell im Angebot etwas entgegen gekommen. Auf Fragen haben Sie immer prompt geantwortet und die nötigen Informationen abgegeben. Der Umgang mit Ihnen als Verhandlungspartner war angenehm. Ich kann Ihr Immobilienbüro weiterempfehlen.

Bringt rasch realistische Markteinschätzungen zu Transaktionen

Lukas K.

Agten ist im Immobilienmarkt Wallis stark verankert und bringt rasch realistische Markteinschätzungen zu Transaktionen. Die Abwicklung des Verkaufs unseres Chalets ging schnell und war einwandfrei. Besten Dank.

Empathie durch die gesamten Vertragsverhandlungen

Josef Z.

Familiäre Atmosphäre die in jeder Hinsicht zu spüren war - klare Struktur - Empathie durch die gesamten Vertragsverhandlungen - kein Aufdrängen - klar, zielorientiert und fokussiert. Vielen Dank!

Faire finanzielle Bedingungen

Peter H.

Freundliche und kompetente Betreuung und faire finanzielle Bedingungen.

Professionelle Abwicklung

Andreas A.

Sehr kundenorientierte Dienstleistung, viel Flexibilität und professionelle Abwicklung. Herzlichen Dank!

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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