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Umbauobjekt kaufen | Agten Immobilien

Es wurden 6 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Anzahl Bilder16
  • Bratsch
  • Gampel-Steg und Umgebung

Altertümlicher Baukomplex im Dorfkern von Bratsch

Umbauobjekt
Preis
119'000
Fläche
135 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder40
  • Staldenried
  • Visp und Umgebung

Renovationsbedürftiges Chalet bei Staldenried in herrlicher...

Umbauobjekt
Preis
198'000
Fläche
100 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Neu
Anzahl Bilder9
  • Herbriggen
  • Mattertal (Zermatt)

Sanierungsobjekt mit Potenzial in Herbriggen bei Zermatt

Umbauobjekt
Preis
149'000
Fläche
360 m² Wohnfläche
Zimmer
10+ Räume
Anzahl Bilder9
  • Gluringen - Goms
  • Goms

Stall zum Umbau in idyllischer Lage im Goms

Umbauobjekt
Preis
419'000
Fläche
188 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder5
  • Grächen
  • Mattertal (Zermatt)

Stall-Scheune in der Dorfzone von Grächen

Umbauobjekt
Preis
80'000
Fläche
160 m² Gesamtfläche
Zimmer
2 Räume
Anzahl Bilder15
  • Ried-Mörel
  • Aletschgebiet

Stall-Scheune mit Zweitwohnsitzpotenzial bei der Riederalp

Umbauobjekt
Reserviert

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Fast, professional and very personal touch

Pasi P.

I only can recommned Agten Immobilien. Fast, professional and very personnal touch.

Armin liebt sein Beruf und lebt dies auch gegenüber dem Kunden

Armin M.

Sehr professionelle, sachliche und gute Beratung. Armin liebt sein Beruf und lebt dies auch gegenüber dem Kunden. Besten Dank für die Unterstützung und rasche Abwicklung des Geschäftes

Höchst effiziente und gute Zusammenarbeit

Marilène J.

Wirklich erstaunlich mit welcher Kompetenz und Tatkraft Sie in gerade mal 3 Wochen unsere Immobilie an Käufer vermittelt haben, die auch super zum Chalet passen. Ebenso der erzielte Preis war für alle Parteien akzeptabel und fair...

Nochmals vielen Dank für die kurze aber höchst effiziente und gute Zusammenarbeit... Wir werden Sie jederzeit weiterempfehlen!

Der Informationsfluss war einwandfrei

Patricia L.

Wir wurden sehr professionell und kompetent beraten. Abklärungen und offene Pendenzen wurden sofort geklärt und konnten so speditiv erledigt werden. Die Kaufabwicklung wurde bis und mit der notariellen Verurkundung begleitet. Wir werden ihr Büro gerne weiterempfehlen.

Agten`s kann man nur weiter empfehlen

Martin B.

Meine Geschwister und meine Cousins und natürlich auch ich, waren beim Bodenverkauf durch die Agten Immobilien sehr zufrieden und schätzten die professionelle Betreuung. Agten`s kann man nur weiter empfehlen.

Die lokale Vernetzung ist ausgezeichnet

Erna und Alex A.

Die Agten Immobilien AG hat uns beim Verkauf der Wohnung sehr kompetent beraten. Der Ablauf des Verkaufs war zügig und zuverlässig.

Die Zusammenarbeit war ausgezeichnet

Reinhard & R. C.

Wir haben die Agten Immobilien AG ausgewählt zum Verkauf unserer Wohnung aufgrund der positiven Meldungen. Die Zusammenarbeit war von Anfang an mit Frau Carola Dolling ausgezeichnet, sie war sehr hilfsbereit und kompetent. Wir wurden regelmässig über den Stand des Verkaufes Informiert. Bei Fragen bekamen wir schnelle Rückmeldungen. Wir waren sehr zufrieden.

Dès le tout premier appel téléphonique, un climat de confiance s’est instauré.

Andreï T.

Nous sommes très satisfaits de notre collaboration avec votre agence et, en particulier, avec Mme Gina Berther.

Dès le tout premier appel téléphonique, un climat de confiance s’est instauré. Les informations et la documentation concernant le bien immobilier nous ont été fournies de manière exhaustive et en temps opportun. Les visites de l’appartement ont été organisées rapidement et dans les meilleures conditions possibles.

Nous n'hésiterions pas à recommander votre agence et votre conseillère, Mme Gina Berther, à nos amis et connaissances.

Sehr hohe Bereitschaft und Flexibilität

Dada C.

Kompetente Beratung und sehr flexibel. 100% Zufriedenheit.

Kenntnisreiche Beratung sowie speditive und unkomplizierte Abwicklung

Jürg N.

Kompetente, kenntnisreiche Beratung, speditive und unkomplizierte Abwicklung, man merkt, dass Armin Agten seit Jahren mit dem Immobilienmarkt Oberwallis vertraut ist. Ich würde ihn jederzeit weiterempfehlen oder auch selber wieder in Anspruch nehmen.

Superschnelle Abwicklung des Immobilienkaufes

Peter F.

Superschnelle Abwicklung des Immobilienkaufes. Stets schnelle und kompetente Antworten von Frau Dolling erhalten. Kann ich nur empfehlen.

Viel Feingefühl

Frederik S.

Meine Frau und ich wurden sehr freundlich und kompetent beraten, sogar an einem Sonntag vom Bahnhof abgeholt und zum Grundstück gefahren. Sehr persönliche Beratung, auch mit viel Feingefühl für die Käufer- wie auch die Verkäuferseite! Wir werden Ihr Büro gerne weiterempfehlen!

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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