Xenia Ritz hat während dem ganzen Kauf-Prozess - vom ersten Kontakt bis zur Kaufvertrags-Unterzeichnung der Wohnung beim Notar und sogar danach - einen super Job gemacht: immer auf allen Kanälen erreichbar und sofort reagiert; alle erforderlichen Informationen über das Objekt sehr schnell und vollständig beschafft, was nicht einfach war, weil die Verkäuferschaft (Erbengemeinschaft) keinen diekten Kontakt mit der Käuferschaft haben wollte; stets sehr freundlich, zuvorkommend und positiv eingestellt; was versprochen wurde, wurde voll und ganz eingehalten.
Wir empfehlen Xenia Ritz vorbehaltlos weiter. Sollten wir wieder mal ein Objekt im Verkaufsgebiet von Agten Immobilien kaufen oder auch verkaufen, so würden wir garantiert auf ihre Dienste zurückgreifen.
Nochmals Merci, Xenia.
Umbauobjekt kaufen | Agten Immobilien
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Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG
Was versprochen wurde, wurde voll und ganz eingehalten
Ich bin sehr zufrieden und happy
Ich bin sehr zufrieden und happy. Hat alles super geklappt. Die Betreuung war tiptop. Bei Fragen genügte ein Telefon. Danke dir Daniel, dass du mich nach Visp begleitet hast. Auch hier sehr gut alles organisiert. Ich werde Euch wärmstens weiterempfehlen!
Die gesamte Abwicklung war effizient, professionell und transparent.
Ich bin mit der Firma und insbesondere mit Daniel Agten höchst zufrieden. Vom ersten Gespräch bis zum erfolgreichen Verkauf wurde alles genau wie besprochen umgesetzt.
Herr Agten überzeugte mit seiner Fachkompetenz, seinem Engagement und seiner professionellen Beratung. Er nahm sich stets Zeit und beantwortete alle Fragen umfassend und nachvollziehbar. Da ich während der Woche nicht an den Standort zurückkehrte, hat Herr Agten auch meinen Bevollmächtigten professionell betreut. Die Kommunikation war auch in dieser Dreieckskonstellation von höchster, professioneller Güte.
Die gesamte Abwicklung war effizient, professionell und transparent. Meine Erwartungen wurden in jeder Hinsicht erfüllt. Alle Anfragen wurden umgehend beantwortet – sei es per Telefon oder E-Mail. Die Kommunikation verlief durchgehend schnell und zuverlässig. Sämtliche Termine wurden pünktlich eingehalten, und die gesamte Abwicklung erfolgte planmässig und ohne Verzögerungen.
Die Erreichbarkeit war ausgezeichnet. Herr Agten war jederzeit ansprechbar und nahmen sich die notwendige Zeit.
Alle Schritte wurden transparent kommuniziert und nachvollziehbar dargelegt. Ich wusste zu jeder Zeit, was gerade passiert und welche nächsten Schritte anstehen. Ebenfalls wurde ich regelmässig und proaktiv über den Fortschritt informiert. Es gab keine Unsicherheiten oder offene Fragen.
Besonders hervorzuheben ist, dass meine Interessen gegenüber den potenziellen Käufern hervorragend vertreten wurden. Herr Agten setzte sich stets für die bestmöglichen Bedingungen ein.
Ich kann die Firma und insbesondere Daniel Agten jedem empfehlen, der eine Immobilie professionell und zuverlässig verkaufen möchte.
Vielen Dank für die ausgezeichnete Arbeit!
Frau Berther hat uns unseren Traum erfüllt
Agten Immobilien können wir nur weiterempfehlen. Frau Berther war sehr zuvorkommend, unkompliziert, freundlich, spontan und hat uns so unseren Traum erfüllt. Ohne sie wäre dieser nicht so schnell in Erfüllung gegangen. Vielen, vielen Dank!
Wir hatten immer eine vertrauensvolle Gesprächspartnerin
Wir haben den Kontakt mit Frau Dolling sehr geschätzt. Wir wurden sehr freundlich, zuvorkommend und kompetent beim Verkauf unserer Wohnung beraten und begleitet, hatten immer eine vertrauensvolle Gesprächspartnerin. Vielen Dank dafür.
Mit Agten Immobilien 100% zufrieden
Mit Agten Immobilien 100% zufrieden. Innert kürzester Zeit zu beidseitiger Zufriedenheit Vertrag abgeschlossen. Vielen Dank!
Sicherlich ein Fels im Meer der Immobilienmakler
Zuverlässig, speditiv, lösungsorientiert und vermittelnd zwischen Käufer- und Verkäuferinteressen. Jederzeitige Kommunikation - sicherlich ein Fels im Meer der Immobilienmakler.
Kompetent, zuverlässig und engagiert
Mit den Dienstleistungen der Agten Immobilien AG rund um Daniel Agten waren wir sehr zufrieden. Er ist kompetent, zuverlässig und engagiert und hat uns beim Hausverkauf stets professionell beraten. Sehr gerne empfehlen wir die Agten Immobilien AG weiter.
Wir wurden stets gut beraten und betreut!
Während der Kaufabwicklung von der Besichtigung bis zum Unterschreiben beim Notar, sowie auch bei Fragen nach dem Kauf wurden wir von Herrn Marco Williner stets gut beraten und betreut!
Alles ging problemlos über die Bühne
Über Agten Immobilien haben wir unsere Immobilie rasch verkaufen können. Alles ging problemlos über die Bühne, wir wurden stets rasch und kompetent informiert. Wir empfehlen Agten Immobilien gerne weiter.
Alles professionell gehandhabt
Herr Imboden war super, immer verfügbar, hat mich immer auf dem laufenden gehalten, alles professionell gehandhabt, konnte meinen Wunsch berücksichtigen den Garten in den Vertrag miteinzubeziehen und hat einen fairen Preis verhandelt. Ich danke Ihnen und Herr Imboden ganz herzlichst und würde Sie auf jeden Fall weiterempfehlen.
Kurz gesagt - sehr sympathisch und kompetent
Frau Dolling war stets freundlich und zuvorkommend, jederzeit bereit Auskünfte zu erteilen, und kurz gesagt, sehr sympathisch und kompetent.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?
Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.
Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?
Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:
- Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
- Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
- Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
- Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.
Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?
Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.
- Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
- Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.
Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?
Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:
- Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
- Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
- Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.
Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.
Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?
Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:
- Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
- Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
- Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.




