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Umbauobjekt kaufen | Agten Immobilien

Es wurden 6 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Anzahl Bilder16
  • Bratsch
  • Gampel-Steg und Umgebung

Altertümlicher Baukomplex im Dorfkern von Bratsch

Umbauobjekt
Preis
119'000
Fläche
135 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder10
  • Fiesch
  • Aletschgebiet

Erhaltenswerter Stadel im typischen Walliserstil im Goms

Umbauobjekt
Preis
69'000
Fläche
76 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder40
  • Staldenried
  • Visp und Umgebung

Renovationsbedürftiges Chalet bei Staldenried in herrlicher...

Umbauobjekt
Preis
198'000
Fläche
100 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Anzahl Bilder11
  • Fiesch
  • Aletschgebiet

Stadel im typischen Walliserstil inmitten von Fiesch

Umbauobjekt
Preis
179'000
Fläche
87 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder9
  • Gluringen - Goms
  • Goms

Stall zum Umbau in idyllischer Lage im Goms

Umbauobjekt
Preis
419'000
Fläche
188 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder5
  • Grächen
  • Mattertal (Zermatt)

Stall-Scheune in der Dorfzone von Grächen

Umbauobjekt
Preis
80'000
Fläche
160 m² Gesamtfläche
Zimmer
2 Räume

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Ein Garant für Erfolg

Reinhard A.

Wir hatten grosses Glück, dass wir für den Verkauf unserer Liegenschaft Herr Agten Armin von der Agten Immobilien AG ausgewählt hatten. Seine kompetente, freundliche Art ist ein absoluter Garant für Erfolg. Innert kürzester Zeit konnte der Verkauf abgewickelt werden, was nebst seinem Charme auch seiner Fachkompetenz zu verdanken ist. Wir können ihm nur die Bestnote als Immobilienhändler geben und ihn weiterempfehlen.

Wir sind sehr zufrieden mit dem Erfolg

Pieter Jan W. aus den Niederlanden

Unseren Ferienchalet in Lax ist erfolgreich verkauft worden durch Agten Immobilien. Unsere Vermittlerin bei Agten war Frau Carola Dolling. Wir haben ihr kennengelernt als eine fachgerechte, involvierte, begeisterte, sehr kompetente, strategisch denkende und attente Fachfrau. Sie und damit Agten Immobilien hat uns immer super Beratungen gegeben mit perfekte Rückmeldungen während das Verkaufsprozess. Sie hat uns immer sehr gut vertreten und sind sehr zufrieden mit dem Erfolg.

Besonders geschätzt habe ich die klare Kommunikation und die gute Erreichbarkeit

Roger B.

Ich war mit der Zusammenarbeit mit Agten Immobilien sehr zufrieden. Die Betreuung durch Gina Berther war jederzeit kompetent, unkompliziert und effizient. Besonders geschätzt habe ich die klare Kommunikation, die gute Erreichbarkeit sowie die transparente und nachvollziehbare Vorgehensweise. Ich war stets über den aktuellen Stand informiert.

Ich kann Agten Immobilien und insbesondere Gina Berther gerne weiterempfehlen.

Ausführliche Informationen

Mario S.

Bereitschaft, Beratung, Einsatz und Freundlichkeit sehr positiv, gleiches gilt für die Terminangaben, die ausführlichen Informationen und die nötigen Abklärungen. Gerne werden wir Sie bei Gelegenheit weiterempfehlen.

Ausgezeichnet und sehr zufrieden!

Erbengemeinschaft S.

Unsere Immobilie wurde durch Daniel Agten sehr kompetent, unkompliziert und schnell vermittelt. Sämtliche Abläufe wurden einfach und zur vollen Zufriedenheit abgewickelt. Jederzeit wieder.

Very serious company!

Luca C.

Excellent service!

Faire finanzielle Bedingungen

Peter H.

Freundliche und kompetente Betreuung und faire finanzielle Bedingungen.

Wir hatten jederzeit ein gutes Gefühl

Patrick L.

Wir bedanken uns bei Daniel und der Agten Immobilien bei der Kaufabwicklung unseres Maiensäss. Vom Erstkontakt über Beantwortung unzähliger offener Punkte bis hin zum Kaufabschluss fühlten wir uns ernst genommen und hatten zu jederzeit ein sehr gutes Gefühl. Wir können Herr Agten und die Agten Immobilien zu 100% weiter empfehlen.
Vielen Dank

Sehr zielführendes Verhandlungsgeschick

Silvio W.

Sehr transparenter und fairer Makler. Ausgezeichnete Kommunikation. Sehr zielführendes Verhandlungsgeschick.

Die Fachkompetenz, die Marktkenntnis sowie das persönliche Engagement war sehr professionell

Petra W.

Die Kommunikation war hervorragend mit Frau Berther, sehr kompetent und zuvorkommend, während des ganzen Prozess. Wir wurden durch Gina immer transparent informiert bei jedem Schritt.

Die Fachkompetenz und Marktkenntnis sowie das persönliche Engagement von Gina Berther, war sehr professionell..herzlichen Dank!!
Wir hatten bei Gina von Anfang an Vertrauen. Ich kann die Agten Immobilien AG nur von Herzen weiterempfehlen!! Herzlichen Dank für die hervorragend Arbeit.

Professioneller Informationsfluss

Erwin S.

Wir waren mit der Verkaufsabwicklung sehr zufrieden. Sowohl die Abwicklung des Verkaufs wie auch der Informationsfluss waren sehr professionell und gut. Wir werden sie auch weiter empfehlen.

Sehr fair, kompetent, ehrlich und unkompliziert bedient

Rolf R.

Im Frühjahr habe ich eine heimelige Wohnung, vermittelt durch Agten Immobilien gekauft. Trotz des Feiertages hat uns Herr Agten empfangen und 4 zuvor ausgesuchte Wohnungen gezeigt. In toller Atmosphäre hat uns Herr Agten die Details zu allen Wohnungen aufgezeigt. 5 Sterne sind für seine Firma absolut verdient. Wir werden Agten-Immobilien jederzeit wärmstens weiterempfehlen.

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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