Sehr kompetente Beratung, freundlich und unkompliziert, sehr gute Unterstützung in der Verkaufsverhandlung. Kann Agten Immobilien jederzeit weiterempfehlen.
Umbauobjekt kaufen | Agten Immobilien
- Bratsch
- Gampel-Steg und Umgebung
Altertümlicher Baukomplex im Dorfkern von Bratsch
- Preis
- 119'000
- Fläche
- 135 m² Gesamtfläche
- Staldenried
- Visp und Umgebung
Renovationsbedürftiges Chalet bei Staldenried in herrlicher...
- Preis
- 198'000
- Fläche
- 100 m² Wohnfläche
- Zimmer
- 5 ½ Räume
- Gluringen - Goms
- Goms
Stall zum Umbau in idyllischer Lage im Goms
- Preis
- 419'000
- Fläche
- 188 m² Gesamtfläche
- Grächen
- Mattertal (Zermatt)
Stall-Scheune in der Dorfzone von Grächen
- Preis
- 80'000
- Fläche
- 160 m² Gesamtfläche
- Zimmer
- 2 Räume
- Ried-Mörel
- Aletschgebiet
Stall-Scheune mit Zweitwohnsitzpotenzial bei der Riederalp
- Preis
- 176'000
- Fläche
- 110 m² Wohnfläche465 m² Gesamtfläche
Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG
Sehr gute Unterstützung in der Verkaufsverhandlung
Agten`s kann man nur weiter empfehlen
Meine Geschwister und meine Cousins und natürlich auch ich, waren beim Bodenverkauf durch die Agten Immobilien sehr zufrieden und schätzten die professionelle Betreuung. Agten`s kann man nur weiter empfehlen.
Freundlicher Kontakt und transparenter Prozess
Sehr kompetente Beratung, freundlicher Kontakt, transparenter Prozess und schnelle Abwicklung. Kann ich nur weiterempfehlen.
Äusserst zuvorkommend, freundliche, professionelle und flexible Abwicklung
Agten Immobilien und Carola Dolling haben einen super Job gemacht. Äusserst zuvorkommend, freundliche, professionelle und flexible Abwicklung. Vielen Dank!
Alles wurde zu unserer Zufriedenheit ausgeführt
Wir waren sehr zufrieden mit Gina. Sie hat alles zu unserer Zufriedenheit ausgeführt.
Zufriedene Dienstleistungen
Mit Ihren Diensten waren wir sehr zufrieden und wir würden uns bei einem allfälligen Verkauf wieder an Sie wenden und werden Sie auch gerne weiterempfehlen. Es war uns eine grosse Freude, unser Lesehäuschen gefunden zu haben.
Unkomplizierte Abwicklung
Unkomplizierte Abwicklung. Gerne wieder.
Sehr empfehlenswerte Leistungen
Die Kontaktnahme mit der Agten Immobilien AG gestaltete sich als sehr freundlich. Unser Anliegen beim ersten Zusammentreffen wurde effizient und transparent behandelt.
Bereitschaft und Einsatz der zuständigen Maklerin wirkten positiv, ihre Beratung routiniert. Die Bearbeitung der Verkaufs-Ausschreibung ging zügig und zuverlässig vonstatten.
Besten Dank für die empfehlenswerten Leistungen!
Ich werde Ihre Agentur auf jeden Fall weiterempfehlen!
Die Zusammenarbeit mit Frau Carola Dolling war von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des gesamten Verkaufsgeschäftes äusserst angenehm. Soweit ich das beurteilen kann, ist sie kompetent und stets bemüht, im Sinn des Kunden zu handeln. Ich werde Ihre Agentur auf jeden Fall weiterempfehlen.
Very serious company!
Excellent service!
Vertrauenswürdige und offene Beratung
Sehr vertrauenswürdige und offene Beratung. Für den realisierten Abschluss danken wir Dir von Herzen.
Der Kauf wurde unkompliziert und zügig abgewickelt
Wir haben mit Hilfe von Agten Immobilien eine gemütliche Wohnung im Lötschental gefunden. Herr Agten hat sich bei der Besichtigung viel Zeit für uns genommen und uns offen und ehrlich beraten. Wir schätzten sehr, dass er nicht den in der Branche oft üblichen Zeitdruck walten liess, sondern uns mehrere Besichtigungen und Abklärungen ermöglichte. Der Kauf wurde in der Folge auch unkompliziert und zügig abgewickelt. Vielen Dank!
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?
Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.
Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?
Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:
- Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
- Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
- Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
- Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.
Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?
Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.
- Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
- Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.
Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?
Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:
- Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
- Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
- Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.
Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.
Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?
Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:
- Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
- Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
- Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.




