Der Auftrag wurde schnell und unkompliziert ausgeführt. Gerne empfehle ich die Agten Immobiliern AG weiter. Es wurden auf alle Wünsche und Anforderungen eingegangen. Die Firma arbeitet sehr zielstrebig, transparent und professionell. Wir waren sehr zufrieden!
Umbauobjekt kaufen | Agten Immobilien
- Bratsch
- Gampel-Steg und Umgebung
Altertümlicher Baukomplex im Dorfkern von Bratsch
- Preis
- 119'000
- Fläche
- 135 m² Gesamtfläche
- Fiesch
- Aletschgebiet
Erhaltenswerter Stadel im typischen Walliserstil im Goms
- Preis
- 69'000
- Fläche
- 76 m² Gesamtfläche
- Staldenried
- Visp und Umgebung
Renovationsbedürftiges Chalet bei Staldenried in herrlicher...
- Preis
- 198'000
- Fläche
- 100 m² Wohnfläche
- Zimmer
- 5 ½ Räume
- Fiesch
- Aletschgebiet
Stadel im typischen Walliserstil inmitten von Fiesch
- Preis
- 179'000
- Fläche
- 87 m² Gesamtfläche
- Gluringen - Goms
- Goms
Stall zum Umbau in idyllischer Lage im Goms
- Preis
- 419'000
- Fläche
- 188 m² Gesamtfläche
- Grächen
- Mattertal (Zermatt)
Stall-Scheune in der Dorfzone von Grächen
- Preis
- 80'000
- Fläche
- 160 m² Gesamtfläche
- Zimmer
- 2 Räume
Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG
Es wurde auf alle Wünsche und Anforderungen eingegangen!
Wir loben insbesondere die kompetente und sehr angenehme Handhabung aller Belange
Wir loben insbesondere die kompetente und sehr angenehme Handhabung aller Belange, welche Frau Carola Dolling an den Tag gelegt hat. Danke für die rasche, professionelle und ausführliche Abwicklung, für die Verfügbarkeit und Feinfühligkeit gegenüber dem Verkäufer...
Ich bin sehr zufrieden mit dem Kauf des Chalets
- die Leistungen waren sehr gut
- alle Termine wurden einhalten
- der Vermittler ist immer zur Verfügung gestanden
- das Chalet war das wert wofür es gekostet hat
- ich bin sehr zufrieden mit dem Kauf des Chalets
- ich habe gute Gründe die Firma Immobilien Agten weiter zu empfehlen und werde dies auch tun!
Die Fachkompetenz, die Marktkenntnis sowie das persönliche Engagement war sehr professionell
Die Kommunikation war hervorragend mit Frau Berther, sehr kompetent und zuvorkommend, während des ganzen Prozess. Wir wurden durch Gina immer transparent informiert bei jedem Schritt.
Die Fachkompetenz und Marktkenntnis sowie das persönliche Engagement von Gina Berther, war sehr professionell..herzlichen Dank!!
Wir hatten bei Gina von Anfang an Vertrauen. Ich kann die Agten Immobilien AG nur von Herzen weiterempfehlen!! Herzlichen Dank für die hervorragend Arbeit.
Kenntnisreiche Beratung sowie speditive und unkomplizierte Abwicklung
Kompetente, kenntnisreiche Beratung, speditive und unkomplizierte Abwicklung, man merkt, dass Armin Agten seit Jahren mit dem Immobilienmarkt Oberwallis vertraut ist. Ich würde ihn jederzeit weiterempfehlen oder auch selber wieder in Anspruch nehmen.
Die Info über den jeweiligen Stand stimmte für uns absolut
Dank Ihrer sehr guten und unkomplizierten Arbeit konnte der Verkauf unserer Wohnung eigentlich in kurzer Zeit gemacht werden. Die Details mit Foto und den Beschrieben auf Ihrem Portal waren sehr gut. Ebenfalls auch die Info über den jeweiligen Stand stimmte für uns absolut. Zusammenfassend sind wir mit der Arbeit der Agten Immobilien AG (Herr Daniel Agten) sehr zufrieden. Ich kann hier sogar sagen, dass wir Ihre Firma schon weiterempfohlen haben an unsern Schwager I. Armin der unseres Wissens schon mit Ihnen in Kontakt getreten ist.
Mit den besten Grüssen
DIE Agentur zum Kauf oder Verkauf im Wallis
Die Agentur zum Kauf oder Verkauf im Wallis! Es lässt sich sicher eine geeignete Gegenpartei finden durch Agten.
Der Umgang mit Ihnen als Verhandlungspartner war angenehm
Ich war mit der Art Ihrer Immobilienvermittlung sehr zufrieden. Sie haben sich Zeit genommen, mir (uns) die Wohnung in Bellwald zwei Mal zu zeigen. Sie sind mir auch finanziell im Angebot etwas entgegen gekommen. Auf Fragen haben Sie immer prompt geantwortet und die nötigen Informationen abgegeben. Der Umgang mit Ihnen als Verhandlungspartner war angenehm. Ich kann Ihr Immobilienbüro weiterempfehlen.
Ich finde insbesondere gut, dass die Firma Agten immer sehr umfangreiche Dokumentationen macht
Sie haben ja schon so viele gute Rezensionen auf dem Web, da braucht es meine nicht auch noch. Ich bin sehr zufrieden mit Frau Dollings Beratung. Sie hat auch keinen Druck gemacht als es etwas länger gedauert hat mit den Abklärungen, was ich als angenehm und vertrauensbildend empfand. Was die Geschichte mit den Absenkungen in St.German betrifft, da habe ich die relevante Information von der Raiffeisen erhalten und nicht via Verkaufskanal - aber ich habe verstanden, dass da ein Interessenkonflikt punkto Transparenz besteht - und habe das Risiko selber eingeschätzt. Ich finde insbesondere gut, dass die Firma Agten immer sehr umfangreiche Dokumentationen macht.
Professionell und schnell
Armin Agten und Xenia Ritz haben unser Maiensäss im Goms äussert professionell und schnell verkauft. Obwohl wir uns zu diesem Zeitpunkt im Ausland befanden, klappte alles bestens und zu unserer besten Zufriedenheit. Besser geht nicht. Nochmals vielen Dank.
Unsere Anfragen wurden stets zeitnah und kompetent beantwortet
Die Zusammenarbeit mit Carola war sehr angenehm, unsere Anfragen wurden stets zeitnah und kompetent beantwortet.
Die Auflistung der Leistungen war von Anfang an klar und übersichtlich aufgestellt und die Beratung sehr freundlich. Wir würden Sie auf jeden Fall weiterempfehlen. Liebe Carola nochmals herzlichen Dank für die angenehme Zusammenarbeit!
Äusserst zuvorkommend, freundliche, professionelle und flexible Abwicklung
Agten Immobilien und Carola Dolling haben einen super Job gemacht. Äusserst zuvorkommend, freundliche, professionelle und flexible Abwicklung. Vielen Dank!
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?
Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.
Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?
Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:
- Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
- Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
- Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
- Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.
Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?
Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.
- Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
- Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.
Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?
Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:
- Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
- Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
- Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.
Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.
Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?
Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:
- Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
- Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
- Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.





