Bereitschaft, Beratung, Einsatz und Freundlichkeit sehr positiv, gleiches gilt für die Terminangaben, die ausführlichen Informationen und die nötigen Abklärungen. Gerne werden wir Sie bei Gelegenheit weiterempfehlen.
Umbauobjekt kaufen | Agten Immobilien
- Bratsch
- Gampel-Steg und Umgebung
Altertümlicher Baukomplex im Dorfkern von Bratsch
- Preis
- 119'000
- Fläche
- 135 m² Gesamtfläche
- Staldenried
- Visp und Umgebung
Renovationsbedürftiges Chalet bei Staldenried in herrlicher...
- Preis
- 198'000
- Fläche
- 100 m² Wohnfläche
- Zimmer
- 5 ½ Räume
- Herbriggen
- Mattertal (Zermatt)
Sanierungsobjekt mit Potenzial in Herbriggen bei Zermatt
- Preis
- 149'000
- Fläche
- 360 m² Wohnfläche
- Zimmer
- 10+ Räume
- Gluringen - Goms
- Goms
Stall zum Umbau in idyllischer Lage im Goms
- Preis
- 419'000
- Fläche
- 188 m² Gesamtfläche
- Grächen
- Mattertal (Zermatt)
Stall-Scheune in der Dorfzone von Grächen
- Preis
- 80'000
- Fläche
- 160 m² Gesamtfläche
- Zimmer
- 2 Räume
Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG
Ausführliche Informationen
Noch zufriedener kann man nicht sein
Wir sind sehr zufrieden gewesen und haben nicht mit dieser Schnelligkeit gerechnet, wie das Chalet verkauft wurde. Besser hätte der Verkauf für beide Seiten nicht laufen können. Auch mit den Käufern sind wir sehr zufrieden. Es ist nicht einfach ein Chalet in Ernen, das man 42 Jahre bewohnt hat, zu übergeben. Noch zufriedener kann man nicht sein.
Wir sind sehr froh um den Hausverkauf
Schon lange wollten wir uns bei Gina B. für die tolle Arbeit bedanken. Wir sind sehr froh um den Hausverkauf. Es war keine leichte Aufgabe mit dem Zusatzstall und wir schätzen Ihren Einsatz und Ihre Vermittlung sehr.
Die Beratung war äusserst kompetent, authentisch und persönlich
Vom ersten Gespräch bis zur finalen Übergabe fühlte ich mich von Gina Berther rundum bestens betreut. Die Beratung war äusserst kompetent, authentisch und persönlich – genau die Mischung, die Vertrauen schafft. Besonders hervorheben möchte ich die Verlässlichkeit und die reibungslose Abwicklung bis zum Schluss. Ich habe mich zu jeder Zeit gut aufgehoben gefühlt und kann Agten Immobilien AG uneingeschränkt weiterempfehlen.
Ziel- und erfolgsorientiert
Freundlich, pünktlich, ziel- und erfolgsorientiert, kulant, engagiert.
Wir sind mit der Dienstleistung von Agten Immobilien rundum zufrieden.
Sehr empfehlenswert. Besten Dank.
Alles professionell gehandhabt
Herr Imboden war super, immer verfügbar, hat mich immer auf dem laufenden gehalten, alles professionell gehandhabt, konnte meinen Wunsch berücksichtigen den Garten in den Vertrag miteinzubeziehen und hat einen fairen Preis verhandelt. Ich danke Ihnen und Herr Imboden ganz herzlichst und würde Sie auf jeden Fall weiterempfehlen.
Die Kommunikation war während des gesamten Prozesses transparent und klar
Wir waren mit der Zusammenarbeit mit Agten Immobilien rundum zufrieden. Die Kommunikation war während des gesamten Prozesses klar, transparent und jederzeit freundlich. Besonders hervorheben möchten wir das Engagement von Gina Berther, die uns kompetent begleitet und sich stets für unsere Anliegen eingesetzt hat.
Wir können Agten Immobilien uneingeschränkt weiterempfehlen und wünschen ihnen viel Erfolg für die Zukunft.
Empathie durch die gesamten Vertragsverhandlungen
Familiäre Atmosphäre die in jeder Hinsicht zu spüren war - klare Struktur - Empathie durch die gesamten Vertragsverhandlungen - kein Aufdrängen - klar, zielorientiert und fokussiert. Vielen Dank!
Sehr zuverlässig
Daniel Agten hat für uns sehr professionell, zuverlässig, rasch und kompetent eine Alphütte mit Umschwung vermitteln können.
Gerne empfehlen wir Agten Immobilien weiter!
Ich habe mich durchwegs gut beraten gefühlt
Ich möchte mich auf diesem Weg für den guten Service bedanken. Ich habe mich durchwegs gut beraten gefühlt und Herr Agten A. ist sehr genau auf unsere Anliegen eingegangen. Ich kann Ihre Firma auf jeden Fall weiter empfehlen.
Ein Garant für Erfolg
Wir hatten grosses Glück, dass wir für den Verkauf unserer Liegenschaft Herr Agten Armin von der Agten Immobilien AG ausgewählt hatten. Seine kompetente, freundliche Art ist ein absoluter Garant für Erfolg. Innert kürzester Zeit konnte der Verkauf abgewickelt werden, was nebst seinem Charme auch seiner Fachkompetenz zu verdanken ist. Wir können ihm nur die Bestnote als Immobilienhändler geben und ihn weiterempfehlen.
Gerne wieder!
Toller Service, hat sehr schnell einen zuverlässigen Käufer gefunden. Probleme mit dem verschreibenden Anwalt, aber den hat der Käufer ausgewählt, dafür konnte Agten Immobilien nichts dafür. Agten hat sich sogar für dieses Problem mit einem Präsent entschuldigt. Gerne wieder, besten Dank
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?
Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.
Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?
Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:
- Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
- Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
- Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
- Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.
Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?
Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.
- Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
- Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.
Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?
Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:
- Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
- Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
- Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.
Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.
Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?
Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:
- Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
- Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
- Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.





