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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

Es wurden 106 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Neu
Anzahl Bilder6
  • Ausserbinn - Ernen
  • Goms

Vom Walliser Stall zum persönlichen Rückzugsort

Haus / Chalet
Preis
598'000
Fläche
129 m² Wohnfläche125 m² Gesamtfläche
Neu
Anzahl Bilder27
  • Fiesch
  • Goms

Einzigartige Duplexwohnung in Fiesch

Wohnung
Preis
968'000
Fläche
170 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Neu
Anzahl Bilder22
  • Binntal
  • Goms

Hochwertig ausgebaute Stall-Scheune im Binntal

Haus / Chalet
Preis
auf Anfrage
Fläche
50 m² Wohnfläche71 m² Gesamtfläche
Zimmer
5 Räume
Anzahl Bilder27
  • Bellwald
  • Aletschgebiet

Wo Erholung zuhause ist – Traumhaftes Chalet in Bellwald

Haus / Chalet
Preis
689'000
Fläche
120 m² Wohnfläche360 m² Gesamtfläche
Zimmer
4 ½ Räume
Anzahl Bilder37
  • Bitsch
  • Brig/Glis/Naters

Modernes Einfamilienhaus in idyllischer Naturlage

Haus / Chalet
Preis
1'090'000
Fläche
167 m² Wohnfläche503 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder27
  • Binn
  • Goms

Zwei Wohnungen im Landschaftspark Binntal

Wohnung
Preis
449'000
Fläche
90 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Anzahl Bilder25
  • Ernen
  • Goms

Ferienwohnung mit Alpenstadel & Naturidylle im Wallis

Wohnung
Preis
549'000
Fläche
75 m² Wohnfläche
Zimmer
3 ½ Räume
Anzahl Bilder29
  • Herbriggen
  • Mattertal (Zermatt)

Wohlfühloase mit Gartenidyll & Bergsicht nahe Zermatt

Wohnung
Preis
429'000
Fläche
90 m² Wohnfläche
Zimmer
4 ½ Räume
Anzahl Bilder19
  • Brig-Glis
  • Brig/Glis/Naters

Exklusive Dachwohnung an ruhiger Lage in Brig-Glis

Wohnung
Preis
599'000
Fläche
115 m² Wohnfläche
Zimmer
4 ½ Räume
Anzahl Bilder25
  • Fieschertal
  • Goms

Gemütliches Chalet an ruhiger Lage in Fieschertal

Haus / Chalet
Preis
539'000
Fläche
100 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Sehr gute Unterstützung in der Verkaufsverhandlung

Oskar B.

Sehr kompetente Beratung, freundlich und unkompliziert, sehr gute Unterstützung in der Verkaufsverhandlung. Kann Agten Immobilien jederzeit weiterempfehlen.

Ein grosses DANKE

Dorothea A.

Ich bedanke mich recht herzlich bei Marco Williner für alles was Sie getan haben für mich. Durch Ihre sehr nette Art hat es sicher dazu beigetragen das die Wohnung so schnell verkauft wurde.

Ein grosses schönes DANKE!!!

Äusserst kompetent und zuvorkommend bedient

Patricia G.

Sehr empfehlenswert! Wir wurden äusserst kompetent und zuvorkommend bedient. Besser hätten wir es nicht haben können. Ein grosser Dank für die tolle Arbeit!

Einfach alles im Griff und sehr menschlich

Alois M.

Meine Frau und ich sind einer Meinung. Die Beratung und alles drum herum einfach Super und sehr zufriedenstellend. Der Firma kann man nur ein Kränzchen widmen. Einfach genial, alles im Griff, einfach kompetent und sehr menschlich.

Nochmals besten Dank!

Wir sind sehr zufrieden

Jacqueline H.

Wir sind sehr zufrieden mit dem Service von Frau Xenia Ritz & Agten Immobilien. Der Verkauf unserer Immobilie wurde schnell und unkompliziert abgewickelt. Nochmals vielen herzlichen Dank

Sehr zuverlässig

Grety und Josef R.

Daniel Agten hat für uns sehr professionell, zuverlässig, rasch und kompetent eine Alphütte mit Umschwung vermitteln können.
Gerne empfehlen wir Agten Immobilien weiter!

Carola Dolling a été d'une très grande disponibilité et a fait preuve de patience

Olivier A.

Carola Dolling a été d'une très grande disponibilité et a fait preuve de patience et de beaucoup d'amabilité dans tous les échanges que nous avons eu. Elle s'est renseignée sur toutes les questions que nous avions, de manière très réactive, et a largement contribué à la réalisation de cet achat qui nous tenait beaucoup à cœur. Carola n'a pas fait de la différence de langue (nous sommes francophone) un problème. C'était très rassurant de savoir qu'elle nous accompagnait dans notre projet.

Dank Ihnen konnten wir unser Traumobjekt kaufen

Rolf R.

Wir haben grosse Freude am Maiensäss in Selkingen (Goms).Wir haben Sie als sehr freundlich erlebt und würden Sie sehr gerne weiterempfehlen. Es hat alles bestens geklappt mit der Einhaltung vom Termin und alles was es für den Verkauf von der Liegenschaft benötigt wurde. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft Gesundheit und viel Erfolg mit Ihren Geschäften.

Einfach so wie man es sich wünscht

Yvette I. & Hans S.

Wir waren sehr zufrieden mit ihrer Arbeit. Kompetent. Sehr, sehr sympatisch. Einfach so, wie man es sich wünscht. Wir wünschen ihnen weiterhin viel Erfolg und wir werden sie sehr gerne weiterempfehlen.

Man wünschte sich fast, man würde immer wieder Immobilien kaufen

Philipp M.

Marco Williner und Agten Immobilien sind die Allerbesten. Freundlich, sehr kompetent, immer hilfreich. Man wünschte sich fast, man würde immer wieder Immobilien kaufen. Wir haben unseren Traum, dank der guten Begleitung von Marco, verwirklicht.

Ein Garant für Erfolg

Reinhard A.

Wir hatten grosses Glück, dass wir für den Verkauf unserer Liegenschaft Herr Agten Armin von der Agten Immobilien AG ausgewählt hatten. Seine kompetente, freundliche Art ist ein absoluter Garant für Erfolg. Innert kürzester Zeit konnte der Verkauf abgewickelt werden, was nebst seinem Charme auch seiner Fachkompetenz zu verdanken ist. Wir können ihm nur die Bestnote als Immobilienhändler geben und ihn weiterempfehlen.

Die lokale Vernetzung ist ausgezeichnet

Erna und Alex A.

Die Agten Immobilien AG hat uns beim Verkauf der Wohnung sehr kompetent beraten. Der Ablauf des Verkaufs war zügig und zuverlässig.

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienwohnungen. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Worauf muss ich beim Kauf älterer Walliser Chalets bezüglich Sanierung und Energieeffizienz achten?

Bei älteren Objekten (z. B. traditionelle Chalets) sind die energetische Beschaffenheit und kantonale Förderprogramme (wie das Gebäudeprogramm Wallis) entscheidend. Wir prüfen für Sie den Zustand von Heizung (z. B. Wärmepumpen-Potenzial), Dämmung und Dach.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Verkehrswertes. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1,5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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