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Bauland kaufen | Agten Immobilien

Es wurden 20 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Anzahl Bilder1
  • Bellwald
  • Aletschgebiet

Sonniges Bauland in Bellwald

Bauland
Preis
50'000
Fläche
333 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder8
  • Bürchen
  • Visp und Umgebung

Attraktives Bauland in Bürchen

Bauland
Preis
150
Anzahl Bilder10
  • Lax
  • Goms

Attraktives Bauland in Lax

Bauland
Preis
230
Fläche
1458 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder5
  • Eggerberg
  • Visp und Umgebung

Aussichtsreiches Bauland in Eggerberg bei Visp

Bauland
Preis
239'000
Fläche
2205 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder5
  • Herbriggen
  • Mattertal (Zermatt)

Baugrundstück an ruhiger Lage im Mattertal

Bauland
Preis
98'000
Fläche
1144 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder6
  • Visperterminen
  • Visp und Umgebung

Baugrundstück mit Aussicht im idyllischen Heidadorf

Bauland
Preis
215'000
Fläche
1061 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder14
  • Stalden
  • Visp und Umgebung

Bauland am Tor zum Saas- und Mattertal

Bauland
Preis
95'000
Fläche
1081 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder16
  • Birgisch
  • Brig/Glis/Naters

Bauland an sonniger Lage in Birgisch

Bauland
Reserviert
Anzahl Bilder9
  • Grächen
  • Mattertal (Zermatt)

Bauland für Mehrfamilienhäuser in Toplage von Grächen

Bauland
Preis
726'000
Fläche
1320 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder14
  • Saas-Grund
  • Saastal (Saas-Fee)

Bauland in zentraler Lage im Saastal

Bauland
Preis
258'000
Fläche
1122 m² Gesamtfläche

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Wir sind sehr zufrieden

Jacqueline H.

Wir sind sehr zufrieden mit dem Service von Frau Xenia Ritz & Agten Immobilien. Der Verkauf unserer Immobilie wurde schnell und unkompliziert abgewickelt. Nochmals vielen herzlichen Dank

Ein Unternehmen mit unglaublich grossem Netzwerk

Jakob A.

Die Zusammenarbeit mit der Agten Immobilien AG war von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Beurkundung der Wohnung in Naters sehr angenehm und höchst kompetent. Ein sehr dynamisches Unternehmen, welches seine Versprechen jederzeit hält und die Interessen aller Parteien stets wahrt. 100% transparent, Abklärungen werden sehr zeitnah getätigt und Termine bestens koordiniert. Ein Unternehmen das über ein unglaublich grosses Netzwerk verfügt und rasch die passenden Partner zusammenbringt.

Ich habe bereits und werde die Agten Immobilien AG jederzeit sehr gerne weiterempfehlen.

Herzlichen Dank für die tolle Arbeit und weiter so!

Professionel, efficace et transparent

Elena K.

Professionel, efficace et transparent, Agten Immobilien s'engage avec compétence et passion pour son métier et ses clients. Relation de toute confiance, honnête et fiable.

Die Fachkompetenz sowie das Netzwerk von Agten Immobilien führten zu einem baldigen Verkauf

Sebastian V.

Wir haben unsere Alphütte mit Daniel Agten verkauft und der Verkaufsprozess war klar strukturiert, die Leistungen waren einwandfrei und die Fachkompetenz sowie das Netzwerk von Agten Immobilien führten zu einem baldigen Verkauf. Wir waren daher sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit.

Tous s'est très bien passé avec Madame Ritz

Philippe W.

Tous s'est très bien passé avec Madame Ritz: rapidité, ponctualité, service irréprochable (visites, organisation avec architecte, démarches avec le service administratif du Canton du Valais, etc.) , interface efficace avec le vendeur et le notaire, répond très rapidement même en soirée, très sympathique, très élégante et très gentille. L'achat a été rapide, comme convenu et sans surprise grâce à son professionnalisme. 

Je recommande sans hésiter Madame Ritz.

Wir werden die Firma Agten jederzeit sehr empfehlen

Alfons W.

Wir waren mit der Beratung sowie der Betreuung von Frau Berther sehr zufrieden. Es hat alles reibungslos funktioniert und würden jederzeit die Agten Immobilien sehr empfehlen.
Besten Dank für Ihr tolles Engagement!

War eine super Sache - nochmals Danke

Daniel F.

Wir waren äusserst zufrieden mit Ihnen! Noch einmal vielen Dank! War eine super Sache. Wenn Sie einmal eine 3,5 - 4,5 Zimmer Wohnung zu vermieten haben in Visp oder Brig,denken Sie bitte an uns.

Professionelle Verkaufsabwicklung

Josef I.

Wir sind mit der professionellen Verkaufsabwicklung von Armin Agten sehr zufrieden. Er ist kompetent, freundlich und zuvorkommend. Herzlichen Dank an Armin Agten.

Ich war sehr zufrieden mit der Leistung

Alexandra S.

Ich war sehr zufrieden mit der Leistung und der Beratung. Er war stets gut erreichbar, ging auf meine Fragen ein und ich würde ihn jederzeit weiterempfehlen.

Noch zufriedener kann man nicht sein

Fam. Carl

Wir sind sehr zufrieden gewesen und haben nicht mit dieser Schnelligkeit gerechnet, wie das Chalet verkauft wurde. Besser hätte der Verkauf für beide Seiten nicht laufen können. Auch mit den Käufern sind wir sehr zufrieden. Es ist nicht einfach ein Chalet in Ernen, das man 42 Jahre bewohnt hat, zu übergeben. Noch zufriedener kann man nicht sein.

Das Geschäft wurde rasch abgewickelt

Marie-Theres H.

Ich war sehr zufrieden mit den beiden Herren, Vater und Sohn Agten. Beide waren sehr freundlich und zuverlässig, das Geschäft wurde rasch und professionell abgewickelt. Vielen Dank, ich würde mich bei Bedarf wieder an Sie wenden.

Neues Zuhause gefunden

B+M Möri

Durch die schnelle Arbeit von Herr Daniel Agten haben wir unser neues zuhause in Ernen gefunden. Mit bestem Dank

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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