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Bauland kaufen | Agten Immobilien

Es wurden 20 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Anzahl Bilder1
  • Bellwald
  • Aletschgebiet

Sonniges Bauland in Bellwald

Bauland
Preis
50'000
Fläche
333 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder8
  • Bürchen
  • Visp und Umgebung

Attraktives Bauland in Bürchen

Bauland
Preis
150
Anzahl Bilder2
  • Fürgangen-Bellwald
  • Aletschgebiet

Attraktives Bauland in Fürgangen-Bellwald

Bauland
Preis
199'000
Fläche
2723 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder10
  • Lax
  • Goms

Attraktives Bauland in Lax

Bauland
Preis
230
Fläche
1458 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder5
  • Eggerberg
  • Visp und Umgebung

Aussichtsreiches Bauland in Eggerberg bei Visp

Bauland
Preis
239'000
Fläche
2205 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder5
  • Herbriggen
  • Mattertal (Zermatt)

Baugrundstück an ruhiger Lage im Mattertal

Bauland
Preis
98'000
Fläche
1144 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder6
  • Visperterminen
  • Visp und Umgebung

Baugrundstück mit Aussicht im idyllischen Heidadorf

Bauland
Preis
215'000
Fläche
1061 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder14
  • Stalden
  • Visp und Umgebung

Bauland am Tor zum Saas- und Mattertal

Bauland
Preis
95'000
Fläche
1081 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder16
  • Birgisch
  • Brig/Glis/Naters

Bauland an sonniger Lage in Birgisch

Bauland
Reserviert
Anzahl Bilder9
  • Grächen
  • Mattertal (Zermatt)

Bauland für Mehrfamilienhäuser in Toplage von Grächen

Bauland
Preis
726'000
Fläche
1320 m² Gesamtfläche

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Der Verkauf wurde sehr seriös, unkompliziert und kompetent vollzogen

Stefan J.

Der Verkauf unserer Altliegenschaft wurde durch Agten Daniel sehr seriös, unkompliziert und kompetent vollzogen. Die vereinbarten Ziele, wie Termin und Preis wurden eingehalten. Ich kann die Agten Immobilien AG nur weiterempfehlen.

Ich kann die Agten Immobilien AG mit voller Überzeugung weiterempfehlen

Tony C.

Zeitungsinserate haben mich auf die Agten Immobilien Vermittlung aufmerksam gemacht. So bin ich zu meinem ersten Treffen nach Naters gefahren. Unkompliziert und zielgerichtet haben wir unser erstes Gespräch geführt. Ich habe mich wohl dabei gefühlt. Vertrauensvoll und sachkompetent wurden meine Anliegen besprochen. Auf meine Fragen ist Daniel mit viel Empathie eingegangen. Er war auch sehr bemüht den Deal zu einem schnellen und erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Meine Fragen zu den Rahmenbedingungen und der Umsetzung seiner Vermittlungstätigkeit wurden zu meiner vollen Zufriedenheit beantwortet.

Zuverlässig wie eine Schweizer Uhr hielt sich Daniel an die abgemachten Termine. Gemeinsame Sitzungstermine waren schnell gefunden. Bei Nachfragen erhielt ich umgehend die gesuchten Antworten. Sei es via E-Mail oder telefonisch.

Die strukturierte Vorgehensweise bei der Umsetzung seiner Arbeit hat mir gefallen. Seinen Erläuterungen folgten innert kürzester Zeit auch die entsprechenden Arbeiten dazu. So habe ich mich bei diesem Projekt in guten Händen befunden.

Daniel hat mich stets auf dem Laufenden gehalten. So konnten wir Entscheidungen zeitnah treffen und den Verkauf der Wohnung ohne jegliches Problem abwickeln. Da ich sehr gute Erfahrungen mit Daniel und seinen Geschäftsabwicklungen gemacht habe, kann ich ihn als Wohnungs-Verkäufer mit voller Überzeugung empfehlen. Willst du ein Objekt mit möglichst wenig anfallendem Papierkram und dennoch sehr zuverlässig verkaufen, bist du bei Daniel Agten an der richtigen Adresse.

Ich bin mit den Dienstleistungen sehr zufrieden

Nicole M.

Ich bin mit den Dienstleistungen von Herrn Daniel Agten wie auch der Firma Agten Immbolien AG sehr zufrieden. Ich wurde immer sehr schnell und auch professionell über den Stand der Dinge informiert und auch die administrative Abwicklung lief reibungslos über die Bühne. Bei Fragen und/oder Auskünften konnte ich mich jederzeit an Herr Daniel Agten wenden. Sofern Herr Daniel Agten gerade nicht erreichbar war, wurde immer umgehend zurück gerufen.

Ich kann Herr Daniel Agten wie auch die Firma Agten Immboilien jederzeit weiter empfehlen. Ich wünsche Herr Daniel Agten und seinem Team weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

Wir sind sehr zufrieden

Jacqueline H.

Wir sind sehr zufrieden mit dem Service von Frau Xenia Ritz & Agten Immobilien. Der Verkauf unserer Immobilie wurde schnell und unkompliziert abgewickelt. Nochmals vielen herzlichen Dank

Wir wurden stets gut beraten und betreut!

Guido M.

Während der Kaufabwicklung von der Besichtigung bis zum Unterschreiben beim Notar, sowie auch bei Fragen nach dem Kauf wurden wir von Herrn Marco Williner stets gut beraten und betreut!

Ich war mit dem Service sehr zufrieden!

Doris M.

Ich war mit dem Service sehr zufrieden. Ich werde Sie in Zukunft weiterempfehlen. Vielen Dank für deine Dienste.

Wir hatten ein schwieriges Objekt zu verkaufen

Heinrich J.

Wir hatten ein schwieriges Objekt in Obergesteln (Goms) zu verkaufen. Hat aber trotzdem super geklappt!

Ich finde insbesondere gut, dass die Firma Agten immer sehr umfangreiche Dokumentationen macht

Nick B.

Sie haben ja schon so viele gute Rezensionen auf dem Web, da braucht es meine nicht auch noch. Ich bin sehr zufrieden mit Frau Dollings Beratung. Sie hat auch keinen Druck gemacht als es etwas länger gedauert hat mit den Abklärungen, was ich als angenehm und vertrauensbildend empfand. Was die Geschichte mit den Absenkungen in St.German betrifft, da habe ich die relevante Information von der Raiffeisen erhalten und nicht via Verkaufskanal - aber ich habe verstanden, dass da ein Interessenkonflikt punkto Transparenz besteht - und habe das Risiko selber eingeschätzt. Ich finde insbesondere gut, dass die Firma Agten immer sehr umfangreiche Dokumentationen macht.

Einfach alles im Griff und sehr menschlich

Alois M.

Meine Frau und ich sind einer Meinung. Die Beratung und alles drum herum einfach Super und sehr zufriedenstellend. Der Firma kann man nur ein Kränzchen widmen. Einfach genial, alles im Griff, einfach kompetent und sehr menschlich.

Nochmals besten Dank!

Die Info über den jeweiligen Stand stimmte für uns absolut

Beat H.

Dank Ihrer sehr guten und unkomplizierten Arbeit konnte der Verkauf unserer Wohnung eigentlich in kurzer Zeit gemacht werden. Die Details mit Foto und den Beschrieben auf Ihrem Portal waren sehr gut. Ebenfalls auch die Info über den jeweiligen Stand stimmte für uns absolut. Zusammenfassend sind wir mit der Arbeit der Agten Immobilien AG (Herr Daniel Agten) sehr zufrieden. Ich kann hier sogar sagen, dass wir Ihre Firma schon weiterempfohlen haben an unsern Schwager I. Armin der unseres Wissens schon mit Ihnen in Kontakt getreten ist.

Mit den besten Grüssen

Ich bin begeistert

Gerold K.

Ich bin begeistert vom Immobilienbüro Agten und werde in Zukunft nur noch dieses Büro berücksichtigen.

Alles war unkompliziert und speditiv

Simon G.

Wir wurden von Frau Dolling gut beraten und begleitet. Von der Terminfindung für die Besichtigung bis zur Beschaffung aller benötigten Unterlagen war alles unkompliziert und speditiv, der Kommunikationsfluss mit der Verkäuferschaft stets gewährleistet und der Kontakt zur Agten Immobilien immer freundlich. Vielen Dank!

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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